Entschädigungsfonds für Opfer rassistischer Gewalt - Endlich im Saarland

Für die Saarbrücker Hefte (Asugabe 129, Mai 2024) hat unser Geschäftsführer Roland Röder die Einsetzung eines Entschädigungsfonds für "Opfer rassistischer Gewalt, antisemitischer, extremistischer und terroristischer Gewalttaten und schwerer Gewalttaten von überregionaler Aufmerksamkeit"  (PDF) eingeordnet und bewertet.

Ein Foto von Julius Ero, der 1991 bei dem Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkunft in Saarlouis in dem Haus war; dabei starb Samuel Yeboah. Das Foto entstand bei einem Interview von Julius Ero mit dem Saarländischen Rundfunkt in Koblenz anlässlich des 2. Yeboah Prozesses. Bisher hat keiner der Betroffenen eine Entschädigung erhalten.

Am 20. September 2023 beschloss der Saarländische Landtag mit den Stimmen von SPD und CDU die Einsetzung eines Entschädigungsfonds für »Opfer rassistischer Gewalt, antisemitischer, extremistischer und terroristischer Gewalttaten und schwerer Gewalttaten von überregionaler Aufmerksamkeit«. Am 6. Februar 2024 wurden die Mitglieder des Fonds bestimmt. Er soll in diesem Jahr seine Arbeit aufnehmen. Damit werden im Saarland die Opfer von Gewalttaten staatlicherseits in institutionalisierter Form in den Mittelpunkt gestellt. Dies war eine der zentralen Forderungen, die auch vom Saarländischen Flüchtlingsrat, der Antifa Saar und der Aktion 3. Welt Saar als Konsequenz des rassistischen Mordes an Samuel Yeboah vom 19. September 1991 erhoben wurde. Zwei weitere – Ermittlungen und Verfahren gegen die mutmaßlichen Täter sowie die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses – wurden ebenfalls erfüllt. Der vierten Forderung – Offenlegung der Akten von Polizei und Verfassungsschutz – wurde bisher nicht nachgegeben.

Während die beiden »Yeboah-Prozesse« in Koblenz, die im November 2022 und im Februar 2024 begannen, sowie der parlamentarische Untersuchungsausschuss viel mediale Aufmerksamkeit finden, ist das beim Entschädigungsfonds erst mal nicht der Fall. Auch in der Zivilgesellschaft findet der Opferfonds bisher wenig Interesse und Widerhall. Klar, eine Demonstration gegen die Politik der AfD oder gegen eine aktuelle rassistische Gewalttat ist spektakulärer und bereitet, bei aller traurigen Ernsthaftigkeit des Themas, auch mehr Freude. Dahingegen ist die Arbeit eines Opferfonds eine absehbar dröge und recht bürokratisch anmutende Angelegenheit, bei der das Wälzen von analogen wie digitalen Akten das Gros der Zeit des ehrenamtlichen Gremiums verschlingt. In den Mühen der Ebene wird entschieden, welche zivilgesellschaftlichen Errungenschaften nachhaltig sind und bleiben.

Der Entschädigungsfonds im Detail

»Der Opferfonds unterstützt Betroffene und Angehörige« und lässt ihnen zeitnah eine Entschädigung und Unterstützungsleistung in Höhe von 10.000 bis 30.000 Euro zukommen. In besonderen Härtefällen sind bis zu 100.000 Euro möglich. In der Präambel wird mit Verweis auf das Sozialstaatsprinzip die Pflicht formuliert, »Sorge für einen möglichst schnellen und gezielten Zugang der Opfer zu Hilfe- und Unterstützungsangeboten zu tragen und hierzu auch aktiv auf die Betroffenen zuzugehen«. Zusätzlich »verpflichtet sich das Land zu einer zügigen, transparenten, lückenlosen Aufklärung«. Wörtlich genommen, bedeutet »lückenlose Aufklärung« auch die Veröffentlichung der Akten der Polizei und des Verfassungsschutzes. Ob dies in der Praxis tatsächlich so ist, wird sich zeigen müssen.

Wer sitzt im Entschädigungsfonds?

Der Opferfonds hat elf Mitglieder. Man hat sich darauf geeinigt, fünf Mitglieder von Organisationen aus der Zivilgesellschaft und sechs Mitglieder aus dem Landtag und seinem staatlichen Umfeld zu benennen: Aldona e. V., BounceBack Betroffenenberatung Saar, Weißer Ring Saarland e. V., Antidiskriminierungsforum Saar e. V., Aktion 3. Welt Saar e. V., SPD-Landtagsfraktion (zwei), CDU-Landtagsfraktion (ein), Beauftragte/r gegen Rassismus (noch zu wählen), Antisemitismusbeauftragte/r des Saarlandes, ReligionsvertreterIn.

Der Saarländische Flüchtlingsrat lehnte eine Beteiligung ab, mit der Begründung, er sei parteiisch für die Opfer und könne nicht »gleichzeitig in einem Beirat mitarbeiten, der über die Zahlung der Entschädigungen und deren Höhe entscheidet«.

Wie ist der Entschädigungsfonds zu bewerten?

Er ist das politische wie institutionalisierte Eingeständnis, dass jahrzehntelang gravierende Fehler passiert sind und dass staatliche Stellen sowohl bei den mutmaßlichen Tätern, aber vor allem bei den Opfern mit demonstrativer Gleichgültigkeit weggeschaut haben. Ohne den Begriff »saarländisches Staatsversagen« hier explizit zu erwähnen, wird dies gleichwohl umschrieben und hat die Einrichtung des Fonds beflügelt. Immerhin werden sowohl der Brandanschlag in Saarlouis-Fraulautern vom 19. September 1991 und die Ermordung von Samuel Kofi Yeboah und die weitere »Anschlagsserie auf Flüchtlingsunterkünfte in den 1990er-Jahren im Saarland und steigende(n) Fallzahlen rassistischer und antisemitischer Verletzungen« explizit erwähnt. Letztlich haben staatliche Stellen – hier der Landtag – ob des massiven Drucks aus der Zivilgesellschaft Diskussionen aus dieser aufgegriffen und sie institutionell umgesetzt. Dieses praktizierte Lernen ist nicht die schlechteste Eigenschaft. Vielleicht war es das, was der griechisch-französische Politikwissenschaftler Nicos Poulantzas (1936 – 1979) meinte, als er den Staat als »materielle Verdichtung gesellschaftlicher Kräfteverhältnisse« beschrieb. Der Staat ist demnach kein monolithischer und unbeweglicher Block, sondern etwas, was gestaltbar ist. Zu dieser eher positiven Sichtweise gesellt sich eine eher pessimistische Sichtweise, die ebenfalls Chancen hat, Punkte in der (partei-)politischen Lotterie des Alltags zu sammeln, wenn nämlich der Opferfonds zu einem primär bürokratischen Verwaltungsgremium mutieren sollte.

Verzichtbar wäre der Begriff »extremistische Gewalttaten« gewesen. Der impliziert nämlich die Gleichsetzung von rechts und links, die in ihren »extremen« Formen angeblich auf dasselbe Ergebnis hinauslaufen. Bezeichnenderweise wird der Extremismus der Mitte – das Wegschauen bei Rassismus oder wie im Mordfall Yeboah das saarländische Staatsversagen – ausgeklammert. Die Mitte bleibt als Sehnsuchtsort des Friedens und der Harmonie erhalten. Hinzu kommt, dass sich diese Gleichsetzung in Deutschland »traditionell« primär gegen links richtet. Das war bereits in der Weimarer Republik so, mit bekanntem Ergebnis. Unabhängig davon: Für Opfer rassistischer Gewalt ist dieser Fonds ein grundlegender Fortschritt.

Roland Röder
Der Autor wird für die Aktion 3.Welt Saar e.V. im Opferfonds mitwirken. Parteiisch für die Opfer und nicht neutral. Er ist Geschäftsführer dieses Vereins und an der Aufklärung des Mordfalls Yeboah und der Prozessbeobachtung am OLG Koblenz aktiv beteiligt.

Hier gehts zu dem Artikel aus den Saarbrücker Heften als PDF.


Das könnte Sie ebenfalls interessieren

„Wir unterstützen als entwicklungspolitisches Landesnetzwerk das Engagement der Waldbesetzer:innen…

Weiterlesen

„Der letzte linke Kleingärtner“ aus dem Hause der Aktion 3.Welt Saar verlässt seinen Acker und lädt…

Weiterlesen

Vortrag mit Jens Klein, Café Chavalo Leipzig, Mittwoch, 20. März 2024

Weiterlesen