Staatsanwaltschaft Saarbrücken: Kein Strafverfahren wegen Weiterbetrieb des Lagers Lebach in Corona-Zeiten

Corona-Risiko in Flüchtlingslagern wie Hermeskeil oder Lebach bleibt unkalkulierbar

Pressemitteilung des Saarländischen Flüchtlingsrats, 20.10.2020

Am 5. Mai 2020 stellte der Saarländische Flüchtlingsrat e.V. eine Strafanzeige gegen Innenminister Klaus Bouillon und andere wegen des  Weiterbetriebs des Ankerzentrums Lebach. Begründet wurde sie mit dem Verdacht mehrerer Verstöße gegen die saarländische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sowie der fahrlässigen Körperverletzung. Mit Schreiben vom 2. Oktober 2020 hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken dem Saarländischen Flüchtlingsrat mitgeteilt, dass sie kein Strafverfahren einleiten werde.

„Wir haben gegen diesen Bescheid der Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt und Akteneinsicht beantragt“, so Peter Nobert vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates. „Das Lager Lebach ist eine Massenveranstaltung. Der aus hygienischen Gründen eingeforderte Sicherheitsabstand ist dort kaum möglich. Bis zu vier Menschen müssen sich unter Umständen ein Zimmer teilen. Viele können nur in Gemeinschaftsküchen kochen und in einem zentralen Bad duschen.“


Aushang mit Hygienetipps im Lager: Angesichts der Umstände ein Witz

Der Saarländische Flüchtlingsrat sieht das Saarländische Innenministerium und das Landesverwaltungsamt in der Pflicht, eine Unterbringung zu gewährleisten, die der saarländischen Verordnung zur Corona-Pandemie entspricht.

„Gesundheitsschutz und Lager Lebach sind nicht kompatibel. Wie schnell sich die gesundheitliche Lage für die Betroffenen ändern kann, hat Ende August der Corona-Ausbruch in der Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende im benachbarten Hermeskeil in Rheinland-Pfalz deutlich gemacht“, so Peter Nobert weiter. „Dazu finden wir allerdings kein Wort im Beschluss der Staatsanwaltschaft. Deren Behauptung, die Wohnverhältnisse im Lager Lebach seien keine Gefahr für ein Corona-Infektionsgeschehen, ist absurd und steht quer zu allen seriösen Empfehlungen, die die Unterbringung von Menschen in Sammellagern aus gesundheitlichen Gründen infrage stellen.“ Angesichts rapide steigender Corona-Zahlen sei der beste Gesundheitsschutz eine schnelle Unterbringung aller Geflüchteten in den Kommunen.
 
Zum Hintergrund:
Schreiben der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vom 2.Oktober 2020

Studien und Empfehlungen zur Unterbringung von Geflüchteten in Massenunterkünften während der Corona-Pandemie

Titelfoto: Essensausgabe im Flüchtlingslager Lebach.
© Saarländischer Flüchtlingsrat e.V.


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