Pressemitteilung des Saarländischen Flüchtlngsrats:
14. März 2022
Aufnahme von Geflüchteten menschenwürdig gestalten
Lager Lebach ist kein Ort für Kinder und Jugendliche
Kindeswohl hat Vorrang
„Angesichts des Krieges gegen die Ukraine und der damit verbundenen humanitären Katastrophe begrüßt der Saarländische Flüchtlingsrat e.V. die schnellen Vorbereitungen der Landesregierung zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine“, so Peter Nobert vom Vorstand des Vereins. „Mehr als 300 Wohnungen stehen jetzt schon in den Kommunen zur Verfügung. Weitere sollen hinzukommen. Ähnlich wie 2015 ist die Bereitschaft zur Hilfe und Solidarität in der Bevölkerung sehr groß. Und das ist gut so.“
In Anbetracht dieser Tatsache fordert der Saarländische Flüchtlingsrat, die Aufnahmepolitik von Geflüchteten im Saarland neu zu denken, sie menschenwürdiger zu gestalten und am Recht auf Selbstbestimmung zu orientieren. Was bei ukrainischen Geflüchteten zu Recht möglich ist, muss für alle möglich sein. Gerade bei Kindern und Jugendlichen darf es keinen längeren Aufenthalt mehr im Lager Lebach geben. Zurzeit sind ein Viertel der dort Untergebrachten Kinder (Stand 11.02.2022: insgesamt 268). Nur unbegleitete Minderjährige müssen nicht im Lager Lebach wohnen.
„Der Saarländische Flüchtlingsrat erwartet von der zukünftigen Landesregierung, dass die Verteilung von geflüchteten Familien und Alleinstehenden mit Kindern auf Wohnungen Standard wird und zwar unabhängig von der so genannten Bleibeperspektive“, so Peter Nobert abschließend. „Trotz seines Kindergartens und der von den Wohlfahrtsverbänden organisierten Betreuungsangebote ist das Lager Lebach kein Ort für Kinder. Sie haben dort nicht genügend Platz zum Spielen und zum Lernen. Darüber hinaus sind sie immer wieder mit Situationen von Gewalt und Abschiebungen konfrontiert.“ Die Unterbringung in Wohnungen in den Kommunen fördere hingegen die gesellschaftliche Integration und die Lebensplanung junger Menschen.
Zum Hintergrund: Am 14. Januar hatte der Saarländische Flüchtlingsrat eine Anfrage zur Situation der Kinder und Jugendlichen nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) ans saarländische Innenministerium gestellt. Die Antwort des Ministeriums vom 21.02.2022 offenbart eher ein Desinteresse an unseren Fragen. Teilweise wurden sie mit dem Vermerk, dass weitergehende Erkenntnisse und Statistiken zu unseren Fragen nicht vorlägen, überhaupt nicht beantwortet.
Die Antwort des saarländischen Innenministeriums finden Sie hier:
Unsere Anfrage nach dem SIFG finden Sie hier: