Corona-Pandemie: Saarländischer Flüchtlingsrat e.V. will Auskunft über alle hygienischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Geflüchteten im Lager Lebach

Für Öffentlichkeit und Transparenz: Anfrage ans Innenministerium mit Bezugnahme auf das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz (SIFG)

Pressemitteilung des Saarländischen Flüchtlingsrats, 27.11.2020

„Der Saarländische Flüchtlingsrat will angesichts steigender Infektionszahlen im Land vom saarländischen Innenministerium alle Maßnahmen wissen, die die Landesregierung bisher ergriffen hat, um eine Ausbreitung des Corona-Virus im Flüchtlingslager Lebach zu verhindern“, so Peter Nobert vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V.. „Aktuell vergeht in Deutschland  keine Woche, ohne dass irgendwo eine Flüchtlingsunterkunft wegen Corona unter Quarantäne gestellt wird. Deshalb  werden wir die Landesregierung hier nicht aus der Verantwortung entlassen.“

Das saarländische Innenministerium informierte seit Beginn der Krise nur zögerlich und in reduziertem Umfang die Öffentlichkeit über die Situation der Geflüchteten im Lager Lebach. Deshalb hat der Saarländische Flüchtlingsrat einen Fragenkatalog zusammengestellt, der von den Hygienebedingungen in den Gemeinschaftsduschen, über Fragen des Infektionsschutzes bis hin zur Teststrategie in der Unterkunft reicht. Darüber hinaus möchte der Flüchtlingsrat wissen, wie viele Geflüchtete aus Gründen des Infektionsschutzes seit Beginn der Corona-Pandemie dezentral in saarländischen Kommunen entweder in Gemeinschaftsunterkünften oder in eigenen Wohnungen untergebracht wurden.

„Unser Ziel bleibt eine coronaschutzkonforme Unterbringung aller Geflüchteten aus dem Lager Lebach. Jede noch so gut organisierte Hygienemaßnahme bleibt allerdings in ihrer Wirkung begrenzt, wenn nicht die strukturellen Bedingungen der Unterbringung geändert werden“, so Peter Nobert abschließend. „Mit den Wintermonaten steigt das Infektionsrisiko. Deshalb plädieren wir weiterhin für eine dezentrale Unterbringung möglichst aller Geflüchteten in den Kommunen. Das reduziert nicht nur das Infektionsrisiko, sondern fördert auch die gesellschaftliche Integration der Betroffenen.“
 

Aushang mit Hygienetipps im Lager: Angesichts der Umstände ein Witz

Zum Hintergrund: In seiner Anfrage bezieht sich der Saarländische Flüchtlingsrat e.V. auf das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz. Der freie Zugang zu Dokumenten und Akten von Ministerien und Verwaltungen ist ein Bürgerrecht und stärkt die Transparenz und das Öffentlichkeitsprinzip bei behördlichen Vorgängen.

Die Anfrage des SFR finden Sie hier.

Titelfoto: Plakatkampagne des Saarländischen Flüchtlingsrates 2014
 


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