Einstweilige Verfügung im Streit um Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“

Landgericht Saarbrücken erlässt gegen Aktion 3. Welt Saar und Saarländischen Flüchtlingsrat eine einstweilige Verfügung. Berufung gegen die Entscheidung angekündigt. Pressemitteilung, 15.11.2012

Pressemitteilung Saarlouis/Losheim, 15.11.2012

Berufung gegen die Entscheidung angekündigt

Im Streit um das Bundesprogramm "Toleranz fördern - Kompetenz stärken" zwischen dem Adolf-Bender-Zentrum auf der einen Seite und dem Saarländischen Flüchtlingsrat sowie der Aktion 3. Welt Saar auf der anderen Seite ist das Landgericht Saarbrücken heute Morgen den Ausführungen des Adolf-Bender-Zentrums gefolgt und hat gegen beide Organisationen eine einstweilige Verfügung erlassen.

"Wir sehen im Urteil des Landgerichts das falsche Signal, weil dadurch eine Meinungsäußerung innerhalb einer gesellschaftlichen Kontroverse als angebliche Beleidigung aufgeblasen wird.", erklärte Hans Wolf vom Vorstand der Aktion 3.Welt Saar. „Statt sich der politischen Auseinandersetzung zu stellen und zu argumentieren, packt das Adolf-Bender-Zentrum die finanzielle Keule gegen seine Kritiker aus. Insoweit schwächt das Urteil auch die politische Streitkultur."

Peter Nobert, vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates ergänzte: „Wir werden gegen dieses Urteil nach jetzigem Stand in Berufung gehen. Im Interesse der freien Meinungsäußerung darf das Verhalten des Adolf-Bender-Zentrums keine Schule machen, sonst wären der Entpolitisierung und Entdemokratisierung der politischen Auseinandersetzung Tür und Tor geöffnet." Meinungsfreiheit gelte gerade dann, wenn die geäußerte Meinung dem politischen Gegner eben nicht gefalle, so Peter Nobert abschließend.


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