Für das Recht auf Familie bei Geflüchteten aus Eritrea

Mahnwache am Saarländischen Innenministerium

Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes ist stolz darauf, ein „familienfreundliches Unternehmen“ zu sein. Das gilt leider nicht für alle. Unter dem Motto „Für das Recht auf Familie bei Geflüchteten aus Eritrea“ veranstaltete der Saarländischer Flüchtlingsrat e.V. zusammen mit Geflüchteten aus Eritrea am 12. Mai eine Mahnwache am Saarländischen Innenministerium. Mit dieser Mahnwache protestieren die Beteiligten gegen die Verzögerung des Familiennachzugs bei Geflüchteten aus Eritrea durch bürokratische Hürden und teils unerfüllbare Anforderungen. Betroffene müssen deshalb oft jahrelang getrennt von ihren Kindern und/oder Ehepartner/innen leben. Verantwortlich dafür ist das Verhalten deutscher Behörden (Ausländerbehörden und Botschaften), die mit ihrer restriktiven Familienpolitik gesellschaftliche Integration regelrecht verhindern.

Gemeinsam mit Betroffenen fordert der Saarländische Flüchtlingsrat eine deutliche Verkürzung der Wartezeiten und eine schnellere Bearbeitung der Anträge auf Familiennachzug sowie die Anerkennung individueller Belege für familiäre Bindungen. Weiterhin protestieren sie dagegen, dass sich eritreische Geflüchtete für die Dokumentenbeschaffung an ihre Auslandsvertretungen wenden sollen. Viele Geflüchtete befürchten zurecht Repressalien, das Unterschreiben einer Reueerklärung und die dauerhafte Zahlung einer „Aufbausteuer“.

Grundsätzlich gilt: Familienzusammenführung ist keine Gefälligkeit des deutschen Staates gegenüber Geflüchteten. Sie ist eine Verpflichtung, die sich zum Beispiel aus dem Grundgesetz und der europäischen Menschenrechtskonvention ergibt.


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