Lebenslänglich Lager Lebach?

Flüchtlingsrat fordert vom Innenministerium genaue Auskunft über die aktuellen Aufenthaltszeiten von Geflüchteten dort

Flüchtlingsrat fordert vom Innenministerium genaue Auskunft über die aktuellen Aufenthaltszeiten von Geflüchteten dort

Pressemitteilung des Saarländischen Flüchtlingsrats, 14. Juni 2021

„Zu den besonders unschönen Seiten des Lagers Lebach gehört, dass es seit Jahren als Daueraufenthaltsstätte für Geduldete fungiert“, erklärte Peter Nobert vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V. „Durch Besuche vor Ort bekommen wir immer wieder mit, dass es Menschen gibt, die dort schon länger als fünf Jahre leben müssen. Aus der Vergangenheit sind uns sogar Aufenthaltszeiten von 15 und mehr Jahren bekannt. Diese krankmachende Warteschleife muss sofort beendet werden.“

Zuletzt hatte der Saarländische Flüchtlingsrat im Sommer 2016 eine solche Anfrage ans Innenministerium gestellt. Daraus ergab sich, dass zum damaligen Zeitpunkt rund hundert Geflüchtete seit fünf Jahren und länger im Flüchtlingslager Lebach wohnen mussten, davon allein 19 Menschen länger als 13 Jahre. Unter Bezugnahme auf das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) will der Saarländische Flüchtlingsrat in seiner aktuellen Anfrage u.a. wissen, wie viele der Bewohner:innen Geduldete sind; wie lange ihre Aufenthaltsdauer ist; wie viele Geduldete im Flüchtlingslager Lebach einer Beschäftigung oder einer Ausbildung nachgehen und wie viele Geduldete im Flüchtlingslager Lebach ein Beschäftigungsverbot haben.

„Vielen Geduldeten im Lager Lebach wird durch den Zwangsaufenthalt ganz bewusst gesellschaftliche Teilhabe und damit eine Lebensperspektive verweigert“, so Peter Nobert abschließend, „Es ist ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte, Menschen in der Anonymität des Flüchtlingslagers regelrecht zu zermürben, um sie so aus dem Land zu zwingen. Nicht irgendwann, sondern sofort braucht es für diese Menschen eine Lösung und die darf nicht Abschiebung heißen.“

Zum Hintergrund: Der Saarländische Flüchtlingsrat hat in der Vergangenheit wiederholt die teilweise extrem hohen Aufenthaltszeiten im Lager Lebach kritisiert und ihre Begrenzung auf maximal drei Monate gefordert. In seiner Anfrage bezieht sich der Saarländische Flüchtlingsrat auf das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz. Der freie Zugang zu Dokumenten und Akten von Ministerien und Verwaltungen ist ein Bürgerrecht und stärkt die Transparenz und das Öffentlichkeitsprinzip bei behördlichen Vorgängen.

Die Anfrage des SFR finden Sie hier.

Saarländisches Innenministerium bestätigt extrem hohe Aufenthaltszeiten im Lager Lebach

 

Pressemitteilung vom 26.07.2021

Saarländischer Flüchtlingsrat e.V. fordert ein Ende der staatlichen Zermürbungspolitik 

„Die staatliche Zermürbungspolitik gegenüber Geflüchteten im Lager Lebach muss sofort beendet werden“, kommentierte Peter Nobert vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates die extrem hohen Aufenthaltszeiten im Lager Lebach. „Menschen über Jahre in einer Situation staatlichen Gewahrsams ohne Privatsphäre und Selbstbestimmung festzuhalten, ist ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte.“ Die dauerhafte Unterbringung im Lager Lebach verhindere gesellschaftliche Teilhabe und damit eine Lebensperspektive der Menschen.

Dass das Flüchtlingslager Lebach seit Jahren als Daueraufenthaltsstätte für Geflüchtete regelrecht missbraucht wird, bestätigt einmal mehr die aktuelle Antwort des saarländischen Innenministeriums auf eine Anfrage des Saarländischen Flüchtlingsrates vom Juni 2021. Aus der Antwort des Ministeriums geht hervor, dass 268 Menschen länger als zwei Jahre im Lager Lebach wohnen müssen. Bei 62 Menschen dauert der Aufenthalt bereits fünf Jahre und länger, von denen wiederum 17 seit mindestens zehn Jahren dort leben müssen. Hinzu kommen Arbeitsverbote bei 148 Menschen und bei 51 Kürzungen im Leistungsbezug.

„Für diese Menschen besteht dringender Handlungsbedarf“, so Peter Nobert weiter. „denn die Lebensbedingungen im Lager Lebach machen auf Dauer krank. Deshalb sollten alle Geflüchteten, die zwei Jahre und länger dort gewohnt haben, sofort in Wohnungen in saarländischen Gemeinden untergebracht werden. Darüber hinaus müssen die Aufenthaltszeiten für alle deutlich gesenkt werden: Maximal drei Monate zur Erstorientierung und danach Unterbringung in Wohnungen und Geld statt Sachleistungen.“ 

Zum Hintergrund: In seiner Anfrage ans saarländische Innenministerium vom 9. Juni 2021 bezog sich der Saarländische Flüchtlingsrat e.V. auf das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz. Seit Jahren kritisiert der Verein die hohen Aufenthaltszeiten im Lager Lebach und fordert für alle Geflüchteten Wohnungen statt Lager Lebach und Geld statt Sachleistungen. 

Die Antwort des Saarländischen Innenministeriums finden Sie hier.


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