Mord an Samuel Yeboah – nach 31 Jahren Prozessbeginn am 16.11.2022 vor dem Oberlandesgericht Koblenz

Zum Prozessbeginn werden wir - der Saarländische Flüchtlingsrat, die Aktion 3. Welt Saar und die Antifa Saar / Projekt AK ab 8.30 Uhr gemeinsam vor dem Oberlandesgericht mit unseren Forderungen Präsenz zeigen.

Samuel Yeboah

Samuel Yeboah

update: 4. Prozesstag im Yeboah-Prozess am 5. Dezember 2022

In seinen Aussagen über die Tatnacht gibt sich der Angeklagte als Unschuldsengel. An Vieles will er sich nicht erinnern können. Als ihn der Staatsanwalt schließlich auf Widersprüche in seinen Einlassungen anspricht, verweigert er jede weitere Aussage. Im Verfahren wurden seitens des Gerichts Fotos gezeigt, in denen er unter anderem in SS-Uniform oder gemeinsam mit den NSU-Terroristen Tschäpe und Mundlos zu sehen ist.

Ausführlich über den Prozesstag berichtet der Saarländische Rundfunk:
https://www.sr.de/.../aussage_angeklagter_yeboah_prozess...

Siehe auch Saarbrücker Zeitung:
https://www.saarbruecker-zeitung.de/.../yeboah-prozess-in...

Regelmäßig aktualisierte Infos zum Prozess gibt es bei NSU Watch auf Twitter:
https://twitter.com/nsuwatch/status/1600124745701216256

 

Gemeinsame Pressemitteilung des Saarländischen Flüchtlingsrats, der Aktion 3.Welt Saar und der Antifa Saar / Projekt AK:
14. November 2022

Mord an Samuel Yeboah – nach 31 Jahren Prozessbeginn
am 16.11.2022 vor dem Oberlandesgericht Koblenz


Kein Schlussstrich!

Entschädigung der Überlebenden des Brandanschlags

Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Offenlegung aller Akten des Verfassungsschutzes und der Polizei

Am 19. September 1991 wurde Samuel Yeboah bei einem rassistischen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Saarlouis-Fraulautern ermordet. 20 Menschen überlebten den Anschlag. Rund 31 Jahre später beginnt am 16. November 2022 vor dem 4. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Koblenz die Hauptverhandlung gegen den Saarlouiser Neonazi Peter S. wegen Mordes, versuchten Mordes in 20 Fällen und Brandstiftung mit Todesfolge. Eine ganze Generation lang haben Initiativen und Organisationen aus der antifaschistischen und antirassistischen Bewegung wie Saarländischer Flüchtlingsrat, Aktion 3.Welt Saar und Antifa Saar / Projekt AK die Erinnerung an Samuel Yeboah wachgehalten und das rassistische Motiv der Tat benannt. Ohne dieses Engagement hätte es weder eine Neuauflage der Ermittlungen noch den kommenden Strafprozess vor dem OLG Koblenz gegeben.

„Dieser Prozess kommt 30 Jahre zu spät. Trotzdem eröffnet er die Möglichkeit, die lange Zeit der Straflosigkeit und damit die Gleichgültigkeit gegenüber den Angehörigen von Samuel Yeboah und den Überlebenden des rassistischen Verbrechens zu beenden“, erklärte Ursula Quack im Namen des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V.. „Für die Überlebenden, die bis heute durch die Ereignisse traumatisiert sind, hat der Prozess eine enorme Bedeutung. Es geht um ihre Anerkennung als Opfer und dessen, was sie erlitten haben. Und selbstverständlich heißt Anerkennung auch finanzielle Entschädigung.“

„Es ist fatal. 30 Jahre lang haben Polizei und Staatsanwaltschaft aber auch die Stadt Saarlouis und die jeweilige Landesregierung die rassistische Motivation der Tat in Abrede gestellt“, so Roland Röder, Geschäftsführer der Aktion 3.Welt Saar e.V.. „Neben der juristischen Aufarbeitung muss jetzt auch das saarländische Staatsversagen in dieser Sache beleuchtet werden. Nach Jahren des Schweigens und Leugnens erwarten wir von der aktuellen saarländischen Landesregierung, dass sie dafür Verantwortung übernimmt und einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einsetzt.“

Tatsache ist: Der gesamte politisch-organisatorische Hintergrund des Mordes an Samuel Yeboah wurde bis heute nicht aufgeklärt. Der Angeklagte Peter S. war in jener Zeit aktives Mitglied der organisierten Neonazi-Szene in Saarlouis, die sich seit Mitte der 1990er Jahre zur „Kameradschaft Saarlautern“ formierte. Wieso sollte er also als Täter alleine gewesen sein?

„Es darf keinen Schlussstrich geben. Allein in den Jahren 1991 und 1992 gab es rund 15 rassistische Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im Saarland, die meisten davon in der Region Saarlouis. Täter wurden allerdings nie ermittelt“, erklärte Alexander Breser von der Antifa Saar / Projekt AK. „Das gleiche gilt für weitere neonazistische Taten wie den versuchten Bombenanschlag auf das Saarbrücker PDS-Büro 1990 oder den Anschlag auf die Ausstellung über die Verbrechen der Wehrmacht 1999 ebenfalls in Saarbrücken. Um hier überhaupt noch eine ernsthafte Aufklärung und Aufarbeitung zu erreichen, ist die Offenlegung aller Akten des Verfassungsschutzes und der Polizei zwingend notwendig.“

Zum Prozessbeginn werden wir - der Saarländische Flüchtlingsrat, die Aktion 3. Welt Saar und die Antifa Saar / Projekt AK ab 8.30 Uhr gemeinsam vor dem Oberlandesgericht mit unseren Forderungen Präsenz zeigen.

Zum Hintergrund:
Eine Chronologie der Ereignisse auf der Seite der Aktion 3.Welt Saar e.V.

Veröffentlichungen der Antifa Saar / Projekt AK über neonazistische Aktivitäten im Saarland:
https://antifa-saar.org/nazis/
https://t1p.de/qzd47

Pressmitteilung als PDF.


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