Streit um Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ jetzt vor Gericht

Pressemitteilung, Saarlouis/Losheim, 5.11.2012

* Durch eine einstweilige Verfügung des Landgericht Saabrücken vom 15.11. 2012 ist uns die ausge-ix-te Formulierung untersagt.

Adolf-Bender-Zentrum will weiterhin kritische Antragsteller mit einer Klage zensieren und hat beim Landgericht Saarbrücken einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt.

Verhandlung ist am Donnerstag, 8. November 2012 um 10.30 Uhr, Hardenbergstr. 2-4, 66119 Saarbrücken, Raum 17 NG

Das Adolf-Bender-Zentrum, vertreten durch seinen Geschäftsführer Willi Portz, setzt weiter auf Eskalation und geht jetzt vor Gericht, um gegen Aktion 3. Welt Saar und Saarländischen Flüchtlingsrat eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Den Beklagten soll bei einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten verboten werden zu behaupten: „xxxxxxx xxxxx xxxxx xxxxxx xxxxxx xxxxx“*

"Die Reaktionen des Adolf-Bender-Zentrums sind eine politische Bankrotterklärung“, erklärte Hans Wolf vom Vorstand der Aktion 3.Welt Saar. „Es ist ein wesentliches Merkmal demokratischer Gesellschaften,
dass gesellschaftspolitische Fragen kontrovers ausgetragen werden.“ Statt sich einer solchen Diskussion zu stellen, ziehe das Adolf-Bender-Zentrum lieber vor Gericht.

Peter Nobert, vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates ergänzte: „Wenn ein solches Verhalten Schule machen würde, wären der Entpolitisierung und Entdemokratisierung der politischen Auseinandersetzung Tür und Tor geöffnet.“ Gerade Willi Portz müsste es als jahrelanger Berufspolitiker am besten wissen. Er sei schließlich als ehemaliger Landtagsabgeordneter mit pro und contra Debatten sehr wohl vertraut. „Meinungsfreiheit beinhaltet das subjektive Recht auf freie Äußerung auch dann, wenn es dem politischen Gegner nicht gefällt.“, so Peter Nobert abschließend.

Alle Hintergrundinformationen unter:

  • www.a3wsaar.de sowie hier
  • www.asyl-saar.de sowie hier

* Durch eine einstweilige Verfügung des Landgericht Saabrücken vom 15.11. 2012 ist uns diese Formulierung untersagt.


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