Streit um Bundesprogramm "Toleranz fördern – Kompetenz stärken" im Saarland geht weiter

xxxxxxx xxxxx xxxxx xxxxxx xxxxxx xxxxx* und will kritische Antragsteller mit einer Klage zensieren.

* Durch eine einstweilige Verfügung des Landgericht Saabrücken vom 15.11. 2012 ist uns die ausge-ix-te Formulierung untersagt.

Eine gemeinsame Pressemitteilung der AKTION 3.WELT SAAR und des SAARLÄNDISCHEN FLÜCHTLINGSRATS

Saarlouis/Losheim, 10.10.2012

"xxxxxxx xxxxx xxxxx xxxxxx xxxxxx xxxxx*". Diese Aussage – veröffentlicht in einer gemeinsamen Presseerklärung der Aktion 3.Welt Saar und des Saarländischen Flüchtlingsrats vom 30.07.0212 – soll in Zukunft nicht mehr erlaubt sein. So zumindest verlangt es das Adolf-Bender-Zentrum in St. Wendel, vertreten durch seinen Geschäftsführer Willi Porz, und fordert von beiden Organisationen die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung. Bei Zuwiderhandlung wird mit einer Strafe über 6000,00 € gedroht. Eine Anwaltsrechnung über je 775,64 € sollen beide Organisationen ebenfalls zahlen.

"Selbstverständlich werden beide Organisationen diese Verpflichtungserklärung nicht unterschreiben. ", kommentierte Hans Wolf vom Vorstand der Aktion 3.Welt Saar das Vorgehen des Adolf Bender Zentrums. "Es geht hier einzig und allein um politische Meinungsäußerung.“ Statt mit Argumenten zu reagieren und die politische Auseinandersetzung zu suchen, werde mit der finanziellen Keule gedroht, um beiden Organisationen den Mund zu verbieten. "Von einer Institution wie dem Adolf-Bender-Zentrum, das alleine in 2011 immerhin 14.400 € für seine Beratungstätigkeit im Rahmen des dreijährigen Programms "Toleranz fördern - Kompetenz stärken" im Landkreis Saarlouis erhält, haben wir mehr Souveränität im Umgang mit Kritik erwartet." Schließlich war der Geschäftsführer des Zentrums, Willi Porz, jahrelang Berufspolitiker und sollte mit pro und contra Debatten vertraut sein.

Zum Hintergrund

In den letzten Wochen kam deutlich Bewegung in die Sache um die beiden bisher nicht bewilligten Anträge gegen Rechts von Aktion 3. Welt Saar und Saarländischem Flüchtlingsrat im Rahmen des Bundesprogramms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken". Seinerzeit ging es um eine Video- und Fotoausstellung des Flüchtlingsrates über Flüchtlinge im Lager Lebach und um die Erstellung einer Broschüre und Rundfahrt zu den Stätten des NS-Terrors im Landkreis Saarlouis durch die Saarlouiser Vereinigung für die Heimatkunde und die Aktion 3.Welt Saar. Beide Projekte wurden de facto vom Landkreis Saarlouis und dem ihn beratenden Adolf-Bender-Zentrum abgelehnt. Die Anträge wurden im Februar und Juni 2011 gestellt und in diesem Jahr wiederholt.

Vor allem durch die Bemühungen und die Moderation von Ex-Bildungsminister Klaus Kessler kam es am 26. September im Landratsamt zu einem konstruktiven Gespräch mit Landrat Patrik Lauer und den für das Projekt "Toleranz fördern - Kompetenz stärken" Verantwortlichen aus der Verwaltung. Seitens des Flüchtlingsrates und der Aktion 3. Welt Saar nahmen Peter Nobert und Roland Röder an diesem Gespräch teil. „Dass das Adolf-Bender-Zentrum nach dem Gespräch auf diese Weise aktiv wird, ist für uns alle unverständlich. Offensichtlich wird hier auf Kosten ehrenamtlichen Engagements eine Profilierungskampagne gestartet, indem Zeit und Geld für unnötige juristische Auseinandersetzungen vergeudet wird. Die politische Bildungsarbeit und der gemeinsame Kampf gegen rechtes Gedankengut stören dabei anscheinend nur.“ erklärte Peter Nobert für den Saarländischen Flüchtlingsrat.

<link www.a3wsaar.de/aktuelles/details/d/2012/08/14/projekte-gegen-rechts-abgelehnt-von-adolf-bender-zentrum-und-landkreis-saarlouis/ _blank external-link-new-window>

Opens external link in new windowWeitere Informationen finden Sie hier.</link>

Informationen auch beim: <link www.asyl-saar.de _blank external-link-new-window>

Opens external link in new windowSaarländischen Flüchtlingsrat</link>

Anlagen:
1. Verpflichtungserklärung Saarländischer Flüchtlingsrat
2. Verpflichtungserklärung Aktion 3.Welt Saar

UPDATE: Die Saarbrücker Zeitung berichtet über die aktuellen Ereignisse.

* Durch eine einstweilige Verfügung des Landgericht Saabrücken vom 15.11. 2012 ist uns diese Formulierung untersagt.


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