Die <link http//www.saarbruecker-zeitung.de/ _blank>Saarbrücker Zeitung</link> schreibt am 11.09.2012, Nr. 212, Seite B1 über den Prozess gegen Jörg Bergstedt:
"Wie viel persönliche Kritik müssen Anhänger der Gentechnik im politischen Meinungsstreit aushalten? Und wann darf Kritik verboten werden? Um diese Kernfragen der Demokratie ging es gestern vor dem Oberlandesgericht.
Saarbrücken. Für Roland Röder, Geschäftsführer der Aktion 3. Welt Saar, ist der Fall klar: „80 Prozent der Bevölkerung sind gegen Gentechnik Und wenn darüber demokratisch entschieden würde, dann wäre die Sache gegessen.“ Mit 20 Mitstreitern aus dem Umfeld von Attac, Greenpeace und der Aktion 3. Welt Saar war Röder gestern zu einer Demonstration vor dem saarländischen Oberlandesgericht in Saarbrücken gekommen, um den Öko-Aktivisten Jörg Bergstedt aus Gießen zu unterstützen. Dieser führte drinnen einen Prozess um eine im Internet vertriebene, 32 Seiten lange Broschüre.
Darin kritisiert er massiv die Befürworter der Gentechnik in der Landwirtschaft, spricht von Profitgier, Seilschaften in Politik und Wirtschaft, Gentechnik-Mafia, Veruntreuung von öffentlichen Fördermitteln und Geldwäsche. Zwei der Gescholtenen aus Sachsen-Anhalt wehren sich dagegen vor Gericht. Und weil man bei Internet-Veröffentlichungen überall klagen kann, kam der Fall ins Saarland.
Hier hatten die Gentechnik-Befürworter vor dem Landgericht Saarbrücken in erster Instanz Erfolg. Die Richter stuften 2009 die Kritik des Öko-Aktivisten als verbotene Schmähkritik ein, die nicht mehr vom Grundgesetz gedeckt sei. Ganz anders sah dies 2010 das Oberlandesgericht in zweiter Instanz. Es stufte die Aussagen Bergstedts als von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit erlaubte Kritik ein. Im Dezember 2011 bestätigte das Bundesverfassungsgericht zwar große Teile des Saarbrücker Urteils.
Aber bei der Bewertung von vier der zehn umstrittenen Äußerungen des Öko-Aktivisten waren die obersten deutschen Richter nicht mit dem Vorgehen ihrer Kollegen von der Saar einverstanden. Es geht dabei um den Vorwurf der „Veruntreuung“ und der „Geldwäsche“. Also schickte Karlsruhe die Akten zurück nach Saarbrücken, um die Äußerungen auf ihre Beweisbarkeit zu überprüfen.
Das gestaltete sich gestern als extrem schwierig. Klar scheint: Bergstedt und viele andere haben eine Fülle von Material gesammelt, aus denen er den Verdacht ableiten könnte, dass eventuell so etwas wie Verschwendung oder gar Veruntreuung vorliegen könnte. Aber das wird von der Gegenseite bestritten. Und bislang hat keine deutsche Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die angeblich Verantwortlichen aufgenommen. Trotzdem: Über Verdacht ließe sich wohl reden - mit der Meinungsfreiheit im Rücken. Das Oberlandesgericht hat sich zur Beratung zurückgezogen und will seine Entscheidung im Oktober verkünden."
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