Erklärung & Spendenaufruf zum Ende des Rechtsstreits mit dem Adolf-Bender-Zentrum

von Aktion 3.Welt Saar und dem Saarländischem Flüchtlingsrat

Am 20. März 2013 wurde der Rechtsstreit zwischen dem Adolf-Bender-Zentrum auf der einen Seite und der Aktion 3.Welt Saar sowie dem Saarländischen Flüchtlingsrat auf der anderen Seite vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken beendet. Beendet bedeutet hier: Es gibt keine Verurteilung, die Unterlassungsklage gegen unsere Organisationen ist vom Tisch und die Kosten des Verfahrens werden geteilt. Damit geht für uns ein nervenaufreibendes und auch kostspieliges Verfahren zu Ende, das wir nicht wollten, und das uns einzig und allein vom Adolf-Bender-Zentrum aufgezwungen wurde.

Das jetzt vor Gericht erzielte "Ergebnis" ist im Grunde deckungsgleich mit der politischen Vereinbarung vom 26.9.2012 mit dem Landkreis Saarlouis. An diesem Gespräch nahmen u.a. Landrat Patrick Lauer, Peter Nobert (Saarländischer Flüchtlingsrat), Roland Röder (Aktion 3.Welt Saar) sowie der ehemalige Kultusminister Klaus Kessler teil, der auch die Initiative zu diesem Gespräch ergriffen hatte. Leider hat das Adolf-Bender-Zentrum, das an diesem Treffen nicht teilnahm, an dieser Vereinbarung kein Interesse gezeigt und statt dessen den Klageweg eingeleitet. Im Rahmen der Vereinbarung konnte die <link file:4012 _blank>Broschüre "Gegen das Vergessen - Orte des NS Terrors und Widerstandes im Landkreis Saarlouis"</link> der Aktion 3.Welt Saar umgesetzt werden.

An Gerichts- und Anwaltskosten sind beiden Organisationen zusammen rund 3.000 EUR entstanden. Geld, das uns jetzt für wichtige politische Projekte fehlt. Viele Schultern tragen mehr. Wir bitten um Eure / Deine Solidarität und ganz besonders um Spenden zur Deckung der Kosten. Unsere Kontoverbindung: Aktion 3. Welt Saar, Konto Nr. 1510 663 Postbank Saarbrücken, BLZ 590 100 66, Stichwort: "Streit Adolf-Bender-Zentrum" (bitte unbedingt angeben). Sowohl der <link www.asyl-saar.de _blank external-link-new-window>

Opens external link in new windowSaarländische Flüchtlingsrat</link> wie auch die Aktion 3.Welt Saar freuen sich auch über neue Fördermitglieder.

Zum Hintergrund des Konfliktes:
Im Rahmen des Projektes "Toleranz fördern - Kompetenz stärken" im Landkreis Saarlouis wurden 2011 zwei Projekte nicht gefördert: Die geplante Foto- und Videoausstellung über Menschen im Flüchtlingslager Lebach des Saarländischen Flüchtlingsrates und die mittlerweile durch das Sozialministerium kofinanzierte Broschüre "Gegen das Vergessen: Orte des NS-Terrors und Widerstands im Landkreis Saarlouis". Die Empfehlung zur Ablehnung der beiden Projekte kam im Begleitausschuss direkt vom Adolf-Bender-Zentrum und den Vertretern des Landkreises. Ihre Begründung: Es können nur solche Projekte gefördert werden, die direkt mit der Zielgruppe, sprich mit Kindern und Jugendlichen, erstellt werden, und dass dies der lokale Aktionsplan Saarlouis (LAP) so vorsehen würde. Allerdings lag dieser LAP dem Begleitausschuss überhaupt nicht vor und zwar monatelang. Trotzdem wurde mit ihm argumentiert. Und nachdem der LAP im August 2011 schließlich doch veröffentlicht wurde, war klar, dass das Kriterium, dass ein Projekt direkt mit der Zielgruppe erstellt werden müsste, dort überhaupt nicht festgeschrieben ist.

Rund eineinhalb Jahre hatten unsere beiden Organisationen versucht, die ganze Angelegenheit intern mit der Verwaltung und dem Adolf-Bender-Zentrum zu klären - ohne Ergebnis. Erst nachdem wir am 3. Juli 2012 mit einer Pressekonferenz an die Öffentlichkeit gegangen waren, kam deutlich Bewegung in die Sache. So kam es dann zu dem oben schon erwähnten Treffen mit dem Landkreis Saarlouis und rund eine Woche später zum Rechtsstreit mit dem Adolf-Bender-Zentrum. Anlass war ein Satz in unserer Presseerklärung vom 30. Juli 2012. Unsere Organisationen erhielten vom Adolf-Bender-Zentrum die Aufforderung, die besagte Äußerung zu unterlassen, eine entsprechende strafbewehrte Verpflichtungserklärung abzugeben und die Anwaltskosten zu tragen – verbunden mit Klageandrohung, was wir selbstverständlich ablehnten.

In diesem juristischen Verfahren stand für uns im Vordergrund, das Recht auf Meinungsfreiheit zu verteidigen, verbunden mit einer deutlichen Kritik: Wer wie das Adolf-Bender-Zentrum vor Gericht zieht, entzieht sich damit auch der Auseinandersetzung und entpolitisiert einen im Kern politischen Konflikt. Kurzum: Streit gehört zur Demokratie und inhaltliche Zuspitzungen sowieso. Auch deswegen ist der Gerichtssaal dafür definitiv der falsche Ort.

Letztendlich haben wir dem vom Oberlandesgericht vorgeschlagenen Kompromiss zugestimmt, weil nach mehr als zwei Jahren der Öffentlichkeit kaum noch zu vermitteln ist, worum es in diesem Verfahren überhaupt geht. Nicht nur für uns, für alle Beteiligten bestand doch die Gefahr, dass sie aus einer solchen Gerichtsverhandlung beschädigt rausgehen, was nun wirklich niemand wollen kann. Angesichts der Lebensbedingungen von Flüchtlingen hierzulande oder der Zunahme rassistischer und antisemitischer Gewalt gibt es sicher Wichtigeres als im juristischen Streit Energie, Geld und Nerven zu verschwenden.

<link www.asyl-saar.de/sonderseiten/toleranz_foerdern.html _blank external-link-new-window>

Opens external link in new windowDie Chronologie des Konfliktes mit interessanten Dokumenten</link> (Website des Flüchtlingsrates)

<link www.freie-radios.net/52133 _blank external-link-new-window>

Opens external link in new windowInterview mit Roland Röder (A3WS) zum politischen Hintergrund des Rechtsstreits (16. November 2012)</link>


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