Integration ist keine Einbahnstraße - Erleichterte Einbürgerung für Syrer:innen umsetzen

Im Saarland lebende Syrer:innen sind für ihre Einbürgerung gezwungen, sich für viel Geld einen Pass bei der syrischen Botschaft in Berlin zu besorgen. Eine Zumutung, weil damit der Weg zur Einbürgerung über die Botschaft des Regimes führt, vor dem sie geflohen sind.

Jörg Zägel, Berlin, Tiergarten, Rauchstrasse 25, Botschaft Syrien, CC BY-SA 3.0

Jörg Zägel, Berlin, Tiergarten, Rauchstrasse 25, Botschaft Syrien, CC BY-SA 3.0

Pressemitteilung des Saarländischen Flüchtlingsrats:
23. Februar 2022

Integration ist keine Einbahnstraße

Erleichterte Einbürgerung für Syrer:innen umsetzen

„Es ist schon verstörend, dass im Saarland lebende Syrer:innen für ihre Einbürgerung faktisch gezwungen werden, sich für viel Geld einen syrischen Pass bei der syrischen Botschaft in Berlin zu besorgen, obwohl ihre Identität bereits geklärt ist“, erklärte Peter Nobert vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V. „Für die Betroffenen ist das eine Zumutung, weil damit der Weg zur Einbürgerung über die Botschaft des Regimes führt, vor dem sie geflohen sind.“

Einen neuen syrischen Nationalpass gibt es für bis zu 800 US-Dollar bei der syrischen Botschaft in Berlin. Dieses Geld kommt direkt dem Assad-Regime zugute, das seit Jahren schwerste Menschenrechtsverletzungen wie Giftgasangriffe oder Folterungen und Massenhinrichtungen von Gefangenen begeht. Anders gesagt: Ein neuer Nationalpass finanziert praktisch drei Fassbomben. Der Saarländische Flüchtlingsrat erwartet deshalb von der zukünftigen Landesregierung, dass Einbürgerungen von syrischen Geflüchteten deutlich erleichtert werden.

„Der Saarländische Flüchtlingsrat weist die rechte Stimmungsmache von Noch-Innenminister Klaus Bouillon zurück, der in einer erleichterten Einbürgerung ein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko sehen will“, so Peter Nobert abschließend. „Es kann nicht sein, dass Menschen, die hierzulande enorme Integrationsleistungen erbracht haben, die Einbürgerung verwehrt wird, weil das Ministerium stur auf der Vorlage eines gültigen syrischen Nationalpasses beharrt. Einbürgerung heißt auch Wahlrecht und demokratische Teilhabe.“

Zum Hintergrund: Ein Erlass des Innenministeriums von Schleswig-Holstein vom 18. Januar 2022 stellt klar, dass ein abgelaufener Reisepass sehr wohl zur Identitätsfeststellung ausreichen kann. Wörtlich heißt es dazu: „Die Vorlage eines abgelaufenen Nationalpass bedeutet nicht, dass damit die Identität und die Staatsangehörigkeit der antragstellenden Person grundsätzlich nicht nachgewiesen werden kann. Ob ein abgelaufener Nationalpass ausreichend ist, lässt sich immer nur im jeweiligen Einzelfall und im gesamtzeitlichen Kontext ggfs. mit den weiteren eingereichten Unterlagen beantworten.“
https://tinyurl.com/4sup3vs7

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im September 2020 Folgendes entschieden: „Die Klärung der Identität eines Einbürgerungsbewerbers kann in Fällen, in denen feststeht, dass amtliche Ausweispapiere nicht vorgelegt oder zumutbar (…) beschafft werden können, auch auf andere Art, insbesondere durch Vorlage nicht amtlicher Dokumente, erfolgen.“ https://tinyurl.com/p54ve47w