„Mit dieser Entscheidung des Senats ist das Urteil des Oberlandesgerichts rechtskräftig.“

Am 23. Januar 2025 wurde der erste Mordprozess im Fall Samuel Yeboah juristisch abgeschlossen. Das Urteil des Oberlandesgericht Koblenz vom 9.10.2023 gegen Peter S. wegen Mordes, 12fachen versuchten Mordes und 12facher versuchter besonders schwerer Brandstiftung zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten wurde bestätigt. Samuel Kofi Yeboah, ein Flüchtling aus Ghana, war bei einem rassistischen Brandanschlag auf eine Asylunterkunft in Saarlouis am 19. September 1991 ums Leben gekommen. Damals wurden die Ermittlungen nach kurzer Zeit eingestellt, in der rechten Szene wurde kaum ermittelt.

Jürgen Schäfer, Vorsitzender des 3. Strafsenat beim Bundesgerichtshof, betonte dabei: „Das geschilderte Geschehen stellt zweifellos eine besonders schwere, rassistische motivierte Straftat dar, aufgrund derer ein junger Mensch qualvoll zu Tode kam und alle übrigen Personen, die sich in dem Haus aufhielten, nachhaltig geschädigt wurden. Ich habe bewusst alle Personen gesagt, denn das gilt ausdrücklich auch für die hiesigen Nebenkläger.“   

Entscheidung des BGH vom 23.01.2025 gegen die Revisionen.

Nach über 33 Jahren Schweigen, Wegsehen und Verharmlosen ist damit ein Teil der juristischen Aufarbeitung abgeschlossen, eine Bewertung dieses Urteils haben wir hier vorgenommen.

Die Revision gegen den Freispruch des ehemaligen Anführers der Saarlouiser Nazi-Szene Peter St. im zweiten Mordprozess ist noch offen. Die Aktion 3.Welt Saar war bei allen Prozesstagen anwesend und hat ausführlich darüber berichtet (zum 1. Prozess hier und hier, zum 2. Prozess hier).

Die politische Auseinandersetzung, das jahrzehntelang Staatsversagen und die Weigerung, sich mit Nazistrukturen auseinanderzusetzen, ist damit aber noch nicht vorbei. Dazu ein Interview mit unserem Geschäftsführer Roland Röder.