Zum kurdischen Neujahrsfest Newroz 21.3.2020:

Sieben Argumente gegen das PKK-Verbot

Für Bürgerrechte - gegen Kriminalisierung

Pressemitteilung des Saarländischen Flüchtlingsrats und der Aktion 3.Welt Saar, 18.03.2020 Das kurdische Neujahrsfest Newroz (21. März) hat für Kurdinnen und Kurden eine zentrale Bedeutung. Es gilt als Symbol für Widerstand und Freiheit in den kurdischen Gebieten der Türkei, Syriens, Irans und des Irak. Anlässlich des diesjährigen Newrozfestes haben die Aktion 3. Welt Saar e.V. und der Saarländische Flüchtlingsrat e.V. im Rahmen ihrer gemeinsamen facebook-Kampagne

 

„Für Bürgerrechte – gegen Kriminalisierung“

 

 

sieben Argumente veröffentlicht, warum beide Organisationen für die Aufhebung des PKK-Verbotes sind.

 

„Unsere Organisationen sind für die Aufhebung des PKK-Verbots, weil es die Bürgerrechte der hier lebenden Kurdinnen und Kurden massiv einschränkt. Es kriminalisiert Aktivitäten, die ein fester Bestandteil der demokratischen Kultur und Meinungsbildung sind“, erklärte Gertrud Selzer vom Vorstand der Aktion 3. Welt Saar e.V..  „Es ist völlig absurd, dass zum Beispiel Dakhil Ebrahim, der bisherige Vorsitzende des Kurdischen Gesellschaftszentrums, wegen friedlicher Demonstrationen in der Saarbrücker Innenstadt bereits neun Ermittlungsverfahren am Hals hat.“ Statt sich immer wieder mit der Umsetzung des Verbots auf Erdogans Seite zu stellen, erwarte man von der saarländischen Landesregierung eine Deeskalation und mindestens die Bereitschaft zum Dialog mit dem Kurdischen Gesellschaftszentrum.

 

„Das PKK-Verbot ist ein Straftaten-Generator, der seit 27 Jahren das Bild gefährlicher Menschen produziert. Bis in die Zivilgesellschaft hinein gibt es Vorbehalte und Unsicherheiten, sich an kurdischen Demonstrationen und Protesten zu beteiligen“, so Peter Nobert vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V. „Wir erwarten vom saarländischen Innenministerium, dass das Polizeiaufgebot bei kurdischen Demos auf das übliche Maß reduziert und die polizeiliche Erfassung der Teilnehmer beendet wird.“ Alle Ermittlungsverfahren des Saarbrücker Staatsschutzes in diesem Zusammenhang müssten sofort eingestellt werden. Für Tausende von politisch aktiven Kurdinnen und Kurden bedeutet das PKK-Verbot von 1993 alltägliche Demütigungen, Gerichtsverfahren und zum Teil Gefängnisstrafen. Darüber hinaus hat das Verbot für die Betroffenen existenzielle Konsequenzen: Ihnen wird die Einbürgerung oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verwehrt. Im Gegensatz zum islamistischen Erdogan-Regime steht die kurdische Bewegung in der Türkei wie in Syrien für Demokratie, Frauenrechte und Säkularismus. Dafür verdient sie Respekt und Unterstützung. Statt die Schirmherrschaft bei Islamisten und den faschistischen Grauen Wölfen zu übernehmen, wie das

 

 

 

Ministerpräsident Tobias Hans im Sommer 2019 beim Türkei-Tag in Saarbrücken gemacht hat, sollte die Landesregierung analog ihrem Motto „Großes entsteht immer im Kleinen“ die Kräfte unterstützen, die für eine demokratische und säkulare Türkei eintreten.

 

Zur Erinnerung:

Auch gegen Mitglieder der Aktion 3. Welt Saar e.V. und des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V. gibt es Ermittlungen des saarländischen Staatsschutzes. Anlass war eine Transparent-Aktion auf der kurdischen Newroz-Demo in Saarbrücken am 20. März 2019. Auf dem fünf Meter langen Transparent sind 11 in Deutschland verbotene Symbole der kurdischen Bewegung abgebildet und ist folgender Text zu lesen: „Wir protestieren gegen das Verbot dieser Symbole - Weg mit dem Verbot der PKK“.

 

 

       


Das könnte Sie ebenfalls interessieren

20.03.2023: Aktion 3.Welt Saar e.V. und Saarländischer Flüchtlingsrat e.V. rufen zur kurdischen…

Weiterlesen

Es berichten die Zeitungen der GEW sowie der saarländischen Arbeitkammer

 

Weiterlesen

Aktion 3. Welt Saar e.V. und Saarländischer Flüchtlingsrat e.V. starten zum 29. Jahrestag des…

Weiterlesen