Pressemitteilung des Saarländischen Flüchtlingsrats, 13.11.2018
Update 16.11.18 und Korrektur zu unserer letzten Presseerklärung: Keine Verwechslung, sondern fehlerhafte Angaben bei Alter und Wohnort.
In unserer Presseerklärung vom 13.11.2018 zur Abschiebung eines Geflüchteten aus dem Saarland nach Afghanistan haben wir bei der Altersangabe und dem Wohnsitz aufgrund der hektischen Situation
fehlerhafte Angaben gemacht. Richtig ist: Der Mann ist 1988 und nicht 1998 geboren, also 30 Jahre alt. Zwischenzeitlich war er von Homburg nach Völklingen umgezogen. Das alles ändert aber nichts an dem
Sachverhalt, dass das Saarländische Innenministerium einen Geflüchteten in ein vollkommen unsicheres und zerrüttetes Land abschieben lässt. Ebenso entspricht es den Tatsachen, dass der Abgeschobene weder in die
staatliche Kategorie des Straftäters noch des Gefährders fällt. Auch von einer Identitätstäuschung ist uns nichts bekannt und auch von der Ausländerbehörde gegenüber seinem Anwalt nicht kommuniziert worden. Der
Saarländische Flüchtlingsrat bleibt dabei: Abschiebungen nach Afghanistan müssen sofort beendet werden. Afghanistan ist nicht sicher. Nirgendwo.
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Ein zwanzigjähriger Afghane aus Homburg/Saar, der im Oktober 2015 nach Deutschland eingereist war, soll heute Abend mit dem Abschiebeflug vom Flughafen Leipzig/Halle nach Afghanistan abgeschoben werden. Verantwortlich für diese Abschiebung ist das Saarländische Innenministerium.
Bereits im August wurde ein Afghane aus dem Saarland abgeschoben. Ihm wurde zum Verhängnis, dass er in der Vergangenheit zweimal zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Das reichte für die Rubrik „Straftäter“.
Mit der aktuellen Abschiebung geht das saarländische Innenministerium noch einen Schritt weiter, denn der junge Mann fällt weder in die staatliche Kategorie des Straftäters noch des Gefährders.
Mit dieser Abschiebung ignoriert das saarländische Innenministerium alle Einschätzungen auch von internationalen Organisationen wie z.B. dem UNHCR zur Sicherheits- und Menschenrechtslage in Afghanistan.
Der Saarländische Flüchtlingsrat lehnt Abschiebungen nach Afghanistan grundsätzlich ab. Es darf keine Normalität werden, dass Menschen in ein vollkommen unsicheres und zerrüttetes Land abgeschoben werden.