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Aktion 3.Welt Saar e.V. unterzeichnet Positionspapier

Keine Deregulierung neuer Gentechnik-Verfahren
 

Hier geht es zum Positionspapier als PDF

Gemeinsam mit 139 Verbänden und Organisationen aus der Zivilgesellschaft fordert die Aktion 3.Welt Saar e.V. die Bundesregierung und das Europäische Parlament auf, den Vorschlag der EU-Kommission zur Deregulierung von neuen Gentechnikverfahren abzulehnen. Gentechnik muss weiterhin konsequent nach dem EU Gentechnikgesetz und im Sinne des Vorsorgeprinzips reguliert werden.

GEMEINSAMES POSITIONSPAPIER

KEINE DEREGULIERUNG NEUER GENTECHNIK-VERFAHREN!

Recht auf gentechnikfreie Erzeugung, Wahlfreiheit und Vorsorgeprinzip sichern!

Im Juli 2023 hat die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der den Anbau und die Vermarktung von fast allen Produkten aus Neuen Gentechniken (im Folgenden: NGT) (1) komplett deregulieren soll und der aktuell in den Gremien der EU beraten wird. Der Gesetzesvorschlag übernimmt sämtliche Forderungen der Gentechnik-Lobby - die Interessen der Verbraucher*innen, der Umwelt und der gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung werden dagegen nicht berücksichtigt. Mit der Umsetzung dieses Vorschlags würden zentrale Standards abgeschafft, wie z. B. das verpflichtende Zulassungsverfahren mit einer Risikoprüfung und Nachweisverfahren, die eindeutige Kennzeichnung, Koexistenz, sowie das Verursacherprinzip.

Aus Sicht der unterzeichnenden Verbände ist der Gesetzesvorschlag abzulehnen, da er eine gentechnikfreie konventionelle und ökologische Lebensmittelerzeugung verhindert und damit den Bürger*innen in der EU die Freiheit nimmt, sich gegen Gentechnik entscheiden zu können. Der Gesetzesvorschlag missachtet das Vorsorgeprinzip, verstößt gegen das völkerrechtlich verankerte Recht auf Nahrung und gegen internationale Umweltabkommen wie das Cartagena-Protokoll. (2)

Der Großteil der NGT-Pflanzen, die aktuell entwickelt werden, würde ungeprüft, ungekennzeichnet und unkontrollierbar in die Lebensmittelerzeugung und Umwelt kommen. Haftung und Rückverfolgbarkeit würden abgeschafft. Der Gesetzesvorschlag hätte eine neue Patentierungswelle zur Folge. Zukünftige Züchtungen und die genetische und biologische Vielfalt wären gefährdet. Es käme zu einer noch stärkeren Konzentration des Saatgutmarktes auf wenige Konzerne.

Wir fordern die Bundesregierung und das EU-Parlament auf:
Lehnen Sie diesen Gesetzesvorschlag ab!

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat 2018 und 2023 bestätigt, dass das bestehende Gentechnikrecht genügend Flexibilität bietet, um NGT-Verfahren auch weiterhin angemessen und unter Achtung des in EU-Verträgen verankerten Vorsorgeprinzips und der Wahlfreiheit zu regulieren. (3) Da NGT-Pflanzen Risiken für die Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier mit sich bringen können, ist eine umfassende Risikoprüfung aller NGT zwingend erforderlich.

Eine Aufweichung des Gentechnikrechts hätte massive negative Folgen

Der aktuell verhandelte Gesetzesvorschlag bedeutet eine Abschaffung der heutigen zentralen Regeln für NGT. Das ginge auf Kosten von Bäuer*innen, Saatguterzeuger*innen, Züchter*innen und allen weiteren Akteur*innen entlang der Lebensmittelkette und träfe alle Verbraucher*innen:

  • Der allergrößte Teil der NGT-Pflanzen (bis zu 94 %) (4) würde überhaupt nicht mehr reguliert: Sie würden ohne Zulassungsverfahren und ohne Risikoprüfung auf die Äcker und Märkte kommen. Damit würde das Vorsorgeprinzip faktisch abgeschafft, auch weil es bei gentechnisch veränderten Organismen (GVO) nach einer Freisetzung in die Umwelt keine Chance der Rückholbarkeit gibt.
  • Aus NGT-Pflanzen hergestellte Lebens- und Futtermittel würden ohne Kennzeichnung und ohne verpflichtende Nachweisverfahren in die Verarbeitung und Supermarktregale gelangen. Ohne Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gibt es keine Wahlfreiheit für Konsument*innen und Akteur*innen der gesamten Lebensmittelproduktionskette mehr. Wie schon bei bisherigen Gentech-Pflanzen ist auch bei NGT-Pflanzen davon auszugehen, dass diese zu großen Teilen für die Fütterung von Tieren verwendet würden. Auch aus Sicht des Tierschutzes wäre es unverantwortlich, wenn diese Pflanzen nicht gründlich auf Risiken geprüft würden.
  • Eine gentechnikfreie Pflanzenzüchtung, Saatguterzeugung, Landwirtschaft, Imkerei und Lebensmittelverarbeitung wäre mittelfristig nicht mehr möglich. Aktuell sieht die neue EU Verordnung keine konkreten Vorsorgepflichten zum Schutz der gentechnikfreien konventionellen und ökologischen Produktion vor. Kontaminationen durch Einkreuzungen oder Vermischungen könnte somit nicht mehr vorgebeugt werden. Auch das bisher verpflichtende Standortregister, das allen Akteur*innen Transparenz über Gentechnik-Anbauflächen bietet, würde abgeschafft.
  • Zu Risiken für die Umwelt, Ökosysteme und die Gesundheit von Mensch und Tier gibt es zu wenig Forschung - und viele offene Fragen. Der Wegfall der verpflichtenden Risikoprüfung wäre daher ein klarer Verstoß gegen das Vorsorgeprinzip. Eine umfassende Risikoprüfung für jeden GVO, insbesondere bei Freisetzungen in die Umwelt, ist zwingend erforderlich.
  • Die Gentechnik-Industrie müsste keine Nachweisverfahren für die NGT-Produkte mehr vorlegen. Damit würde der gentechnikfreien Pflanzenzüchtung, Saatguterzeugung, Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung eines der wichtigsten Instrumente fehlen, sich effektiv vor Kontaminationen zu schützen. Haftungsregeln könnten dann nicht mehr umgesetzt und Verursacher*innen von Schäden und Kontaminationen nicht mehr belangt werden. Damit kann das Verursacherprinzip nicht umgesetzt werden. Während die Gentechnik-Industrie einen Freibrief bekäme, würde die gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung auf den Schäden sitzen bleiben. Der große Wettbewerbsvorteil der gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung würde damit geopfert.
  • Selbst herbizidtolerante NGT-Pflanzen, die nachweislich zu einem höheren Einsatz von Pestiziden führen und die Artenvielfalt reduzieren, würden unkontrolliert auf den Markt und in unsere Umwelt gelangen.(5) Der Gesetzesvorschlag würde den Einsatz solcher Pflanzen sogar noch fördern.
  • Die geplante Deregulierung würde eine neue Patentierungswelle auslösen, da Gentechnikanwendung immer auch mit Patenten auf Saatgut, Pflanzen und Lebensmittel verbunden ist. Große Saatgutkonzerne könnten ihre Marktmacht so noch weiter ausbauen. In der Folge würde der Zugang zu genetischem Material für kleinere und mittelständische Pflanzenzüchter*innen massiv eingeschränkt, obwohl gerade deren Innovationspotential zur Weiterentwicklung der Kulturpflanzenvielfalt besonders gebraucht wird.

Die genetische und biologische Vielfalt, die zur Lösung der Biodiversitäts- und Klimakrisen dringend benötigt wird, würde gefährdet und Züchter*innen und Bäuer*innengerieten in neue, gefährliche Abhängigkeiten. Wege hin zu einer zukunftsfähigen und klimaresilienten Landwirtschaft würden so langfristig ausgebremst oder ganz verbaut. Zu erwarten wären höhere Lebensmittelpreise für Konsument*innen, eine erhebliche Einschränkung der Sortenvielfalt, sowie höhere Saatgutpreise. Gerade kleine und mittlere bäuerliche Betriebe hier und im globalen Süden wären davon massiv betroffen, die mit ihrer Vielfalt den Großteil der Ernährung der Menschheit sichern.

(1) https://www.gmo-free-regions.org/fileadmin/pics/gmo-free-regions/conference_2023/23-09-07_GMOfree-Regions_BfN_Engelhard.pdf
(2) Vorsorgeprinzip: Grundlage des europäischen Umwelt- und Verbraucher*innenschutzrechts (zur näheren Definition: siehe Glossar); UN Leitlinien zum Verbraucherschutz: https://www.fairtrading.nsw.gov.au/help-centre/youth-andseniors/youth/international-consumer-rights

GGSC zum Cartagena-Protokoll: www.gruenebundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/gentechnik/pdf/Gruene_im_Bundestag_Gutachten__Vereinbarkeit_des_Kommissionsvorschlags_zu_NGT_mit_dem_Vorsorgeprinzip.pdf; völkerrechtlich verankertes Recht auf Nahrung (siehe Glossar).


(3) curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-07/cp180111de.pdf,

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2023-02/cp230022de.pdf
(4) https://www.gmo-free-regions.org/fileadmin/pics/gmo-free-regions/conference_2023/23-09-07_GMOfree-Regions_BfN_Engelhard.pdf
(5) Schütte, G., Eckerstorfer, M., Rastelli, V., Reichenbecher, W., Restrepo-Vassalli, S., Ruohonen-Lehto, M., Wuest Saucy, A.G., Mertens, M. (2017) Herbicide resistance and biodiversity: agronomic and environmental aspects of genetically modified herbicide-resistant plants. Environ Sci Eur 29:5, doi: 10.1186/s12302-016-0100-y

Unser Standpunkt ist klar: Gentechnik ist Gentechnik. Alle Gentechnik-Verfahren müssen weiter strikt reguliert werden. Nur so können Umwelt, Verbraucher*innen und die gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft geschützt werden.

WIR FORDERN:

  • Der aktuell in Brüssel verhandelte Gesetzesvorschlag muss abgelehnt werden. Die neuen Gentechniken müssen gemäß dem europäischen Vorsorgeprinzip und dem Umwelt- und Verbraucherschutz weiterhin umfassend reguliert bleiben.
  • Alle NGT-Pflanzen müssen weiterhin in Zulassungsverfahren umfassend auf Risiken geprüft werden (Einzelfallprüfung), die auch die technikbedingten Risiken, einschließlich unbeabsichtigter Effekte, umfasst.
  • Die Wahlfreiheit und Transparenz für Verbraucher*innen, Bäuer*innen, Imker*innen, Züchter*innen, Saatguterzeugung, lebensmittelverarbeitende Unternehmen und Lebensmittelhandel muss gewahrt bleiben.
  • Die Kennzeichnungspflicht entlang der gesamten Wertschöpfungskette muss erhalten bleiben. Nur so ist eine Rückverfolgbarkeit möglich. Zudem müssen EU-weite einheitliche und strikte Koexistenzregeln erlassen werden, die Kontaminationen ausschließen. Standortregister und verschuldensunabhängige und gesamtschuldnerische Haftungsregelungen sind zwingend, um dem Verursacher*innenprinzip Geltung zu verschaffen.
  • Nachweisverfahren müssen Voraussetzung eines Zulassungsverfahrens bleiben, sowohl für Anträge zum Anbau als auch zum Import von GVO. Unternehmen müssen gesetzlich verpflichtet werden, Nachweisverfahren für ihre NGT-Produkte zu entwickeln und bereitzustellen.
  • Ein globales, öffentlich zugängliches Register muss eingerichtet werden, in dem umfassende Informationen über alle freigesetzten, angebauten oder vermarkteten GVO (einschließlich ihrer veränderten DNA-Sequenz) gelistet werden.
  • Patente auf Lebewesen dürfen nicht weiter erteilt werden. Konzerne dürfen sich nicht die Jahrtausende andauernde züchterische Arbeit von Bäuer*innen und regionalen Züchter*innen aneignen. Solange die Problematik der Patentierung nicht gelöst ist, müssen die Verhandlungen über den Gesetzesentwurf eingefroren werden.
  • Aufgrund der Folgeschäden für die Artenvielfalt müssen herbizidtolerante und insektizidproduzierende Pflanzen verboten werden.
  • Ein Verbot von Gentechnik für die Tierzucht. Würde der Gesetzesvorschlag umgesetzt, würde er die Tür für mehr Anwendungen von NGT in der Tierzucht öffnen. Wir brauchen eine tiergerechte Haltung und eine entsprechende Züchtung – statt massenhafter Tierversuche, die der Anpassung der Tiere an krankmachende Höchstleistungsziele mit Hilfe neuer Gentechnikmethoden dienen sollen. In der Risikoprüfung sollten Fütterungsversuche so bald wie möglich durch geeignete Methoden ersetzt werden.
  • Die Rückholbarkeit von GVO aus der Umwelt ist aufgrund potenzieller ökologischer Risiken zu gewährleisten. Die Freisetzung von GVO in die Umwelt ist eine Entscheidung, die über Generationen wirkt. Dazu bedarf es eines langfristigen Monitorings und der Überwachung der komplexen Wechselwirkungen zwischen Pflanzen mit neuen Eigenschaften und der Umwelt

Statt einer Abschaffung bestehender Gentechnikregelungen ist die Erforschung und Entwicklung agrarökologischer Systeme und Anbaumethoden, sowie ihrer regionalen Anpassung und Umsetzung, notwendig, um der Klimakrise und Verlust der Biodiversität entgegen zu wirken und muss stärker gefördert werden. Das gilt auch für die ökologische und konventionelle gentechnikfreie Züchtung

GLOSSAR

GVO Gentechnisch veränderter Organismus
NGT Neue Gentechnik
EuGH Gerichtshof der Europäischen Union
Vorsorgeprinzip Das Vorsorgeprinzip ist ein Prinzip der Umwelt- und Gesundheitspolitik. Es dient der Risiko- bzw. Gefahrenvorsorge und wird in Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegt. Mögliche Belastungen bzw. Schäden für die Umwelt bzw. die menschliche Gesundheit, die durch die Einführung von Technologien entstehen können, sollen im Voraus vermieden oder weitestgehend verringert werden. Daher müssen Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und menschlicher Gesundheit ergriffen werden.
Wahlfreiheit Wahlfreiheit ist nicht nur ein Anspruchsrecht, sondern auch ein Abwehrrecht. Abwehrrecht bedeutet in diesem Fall: niemand darf gezwungen werden, gentechnisch veränderte Produkte zu konsumieren. Der Staat hat dementsprechend die Pflicht, die Konsument*innen vor diesem Zwang zu schützen. Das kann er nur, indem er dafür sorgt, dass sie, auch wenn gentechnisch veränderte Produkte auf dem Markt erhältlich sind, Zugang zu nicht gentechnisch veränderten Produkten haben.
Völkerrechtlich verankertes Recht auf Nahrung „Weiterhin stellt der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte fest, dass diese Nahrung innerhalb einer bestimmten Kultur oder für den Verbraucher akzeptabel sein muss. Das bedeutet, dass „so weit wie möglich auch mit Nahrungsmitteln und Nahrungsaufnahme verbundene Wertvorstellungen, die mit der Ernährung nichts zu tun haben, und die Besorgnisse informierter Verbraucher hinsichtlich der Art der Lebensmittel, zu denen Zugang besteht, berücksichtigt werden müssen.“ (Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen, Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: Sachfragen im Zusammenhang mit der Durchführung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: Allgemeine Bemerkung 12 vom 12. Mai 1999, (E/C.12/1999/5, S. 11)

 

139 VERBÄNDE UND ORGANISATIONEN AUS DER ZIVILGESELLSCHAFT GEGEN DIE DEREGULIERUNG NEUER GENTECHNIK-VERFAHREN

Das Positionspapier wird unterstützt von Verbänden und Organisationen aus den Bereichen Umwelt-, Tier- und Naturschutz, Entwicklungspolitik, Kirchen, Verbraucherschutz, soziale Gerechtigkeit, konventioneller und ökologischer Landwirtschaft, Züchtung, Saatguterzeugung, Erhaltung der Nutztier- und Kulturpflanzenvielfalt, Lebensmittelhandel, Lebensmittelverarbeitung, Lebensmittelhandwerk und Imkerei sowie Jugendbewegungen, Initiativen aus der Klimaschutzbewegung und aus den Bewegungen für sozial und ökologisch verantwortungsvolle Ernährungssysteme

Die vorliegende Position wurde im November 2023 von den folgenden Akteuren unterzeichnet:

Agrar Koordination
Agrecol e. V. Association for Agriculture and Ecology
Aktion 3. Welt Saar e. V.
Aktion Agrar – Landwende jetzt! e. V.
Aktionsbündnis für gentechnikfreie Landwirtschaft in Sachsen
Aktionsbündnis gentechnikfreie Landwirtschaft Baden-Württemberg
apfel:gut e. V. – Förderverein zur Entwicklung und Durchführung ökologischer Obstzüchtung
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e. V.
Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der EKD (AGU)
Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Haushaltsführungskräfte
Arbeitsgemeinschaft Ökologisch engagierter Lebensmittelhändler und Drogisten (ÖLD)
Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau Baden-Württemberg e.V. (AÖL)
Arbeitsgemeinschaft Tier & Mensch e. V.
Arbeitsstelle Frieden und Umwelt der Evangelischen Kirche der Pfalz
Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller e. V.
Aurelia Stiftung
Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall
BaumLand-Kampagne
Bingenheimer Saatgut AG
BioBoden Genossenschaft eG
Biokreis e. V.
Bioland e. V.
Biopark e. V.
Bio-Ring Allgäu e. V.
BNN.Next
Bodensee-Stiftung
Brot für die Welt
Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e. V.
Bündnis Junge Landwirtschaft e. V.
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND)
BundJugend
BUND Naturschutz in Bayern e. V. (BN)
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e. V. (BÖLW)
Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e. V. (BDM)
Bundesverband für Umweltberatung (bfub) e. V.
Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e. V. (BNW)
Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e. V.
Bundesverband Tierschutz e. V.
Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V.
Bündnis für eine agrogentechnikfreie Region (um) Ulm
Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e. V.
Bündnis für gentechnikfreie Landwirtschaft Niedersachsen, Bremen, Hamburg
Bündnis Junge Landwirtschaft e. V.
Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V.
Christliche Initiative Romero e. V.
Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt e. V.
Dachverband Ökologische Pflanzenzüchtung in Deutschland e.V.
De Immen e. V.
Demeter e. V.
Deutscher Berufs und Erwerbs Imker Bund e. V. (DBIB)
Deutscher Tierschutzbund
Deutscher Naturschutzring e. V.
Deutsche Umwelthilfe e. V.
Die Freien Bäcker e. V.
Dreschflegel e. V.
Ecoland e. V.
Ecoropa
ECOVIN Bundesverband Ökologischer Weinbau e. V.
Euronatur
FDCL - Forschungs- und Dokumentationszentrum
Chile-Lateinamerika e. V.
FIAN Deutschland
Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau
Berlin Brandenburg e. V. (FÖL)
Fördergemeinschaft Ökologischer Obstbau e. V. (FÖKO)
Foodwatch
Forum CSR International
Forum Ökologie & Papier
Forum Umwelt & Entwicklung
Freiwillige Helfer/-innen auf ökolog. Höfen e. V. (WWOOF)
Gäa e. V. Vereinigung ökologischer Landbau
Gen-ethisches Netzwerk e. V.
Gen-ethische Stiftung
GENial- Gentechnikfreies Allgäu
Gentechnikfreie Regionen in Deutschland
GLS Gemeinschaftsbank eG
Greenpeace
GRÜNE LIGA e. V.
Gregor Louisoder Umweltstiftung
IG Nachbau
Initiative gentechnikfreie Metropolregion Hamburg
Inkota Netzwerk e. V.
Interessengemeinschaft der Bio-Märkte (IGBM)
Interessengemeinschaft gentechnikfreie Lebensmittel und Landwirtschaft e. V.
Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut)
Jugend im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUNDjugend)
Junge Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (jAbL)
Junges Bioland e. V.
Junges Naturland
Kampagne „Meine Landwirtschaft“ | Wir haben es satt!
Kampagne für Saatgutsouveränität
Katholische Landvolkbewegung Deutschland
Kein Patent auf Leben
Keyserlingk-Institut
Kultursaat e. V.
Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. (LBV)
Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e. V.
Mellifera e. V.
Misereor
Naturschutzjugend (NAJU)
NaturFreunde Deutschlands e. V.
NaturGarten e. V.
Naturkost Süd e. V.
Naturland – Verband für ökologischen Landbau e. V.
Naturschutzbund Deutschland e. V. – NABU
Netzwerk Blühende Landschaft
Netzwerk Solidarische Landwirtschaft e. V.
Neuer Imkerbund e. V.
Neuland e. V.
Nyéléni.de
oekom e. V. – Verein für ökologische Kommunikation e. V.
Oekoring im Norden e. V.
Öko & Fair Umweltzentrum Gauting
Pestizid Aktions-Netzwerk e. V. (PAN Germany)
Politischer Arbeitskreis Tierrechte in Europa (P.A.K.T.) e. V.
Pomologen-Verein e. V.
PROVIEH e. V.
Pro Wildlife e. V.
RAPUNZEL Eine Welt Bio-Stiftung
Save Our Seeds
Sativa
Schweisfurth-Stiftung
Seeds Action Network, SAN Germany
Slow Food Deutschland e. V.
Slow Food Youth
SOLAWI Mainz - Solidarische Landwirtschaft Mainz e. V.
Stadtbienen gGmbH
Stiftung für Mensch und Umwelt
Stiftung GEKKO
Tagwerk Förderverein e. V.
Umweltinstitut München e. V.
Verband Bayerischer Bienenzüchter e. V.
Verbund Ökohöfe e. V.
Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e. V.
Verein zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt e. V.
VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
Vogelschutz-Komitee e. V.
World Future Council (WFC)
Ye?il Çember – ökologisch interkulturell gGmbH
Zukunftsstiftung Entwicklung
Zukunftsstiftung Landwirtschaft

Weitere Unterstützer*innen
Agrarbündnis Berchtesgadener Land/Traunstein
Allmende Taucha e. V.
Bürgerinitiative Lahstedt-Ilsede für Tier, Mensch und Umwelt
BUND-Kreisgruppe Pinneberg
Ernährungsrat Köln und Umgebung e. V.
Greenpeace München
Greenpeace Stuttgart
Imkernetzwerk Bayern
NaturFreunde Baden-Württemberg
NaturFreunde Bayern
Öko & Fair Umweltzentrum Gauting
Slowfood, Convivien München und Fünfseenland
SOLAWI Mainz - Solidarische Landwirtschaft Mainz e.V.
Stiftung Mensch und Tier Neubiberg
Tagwerk Förderverein e. V.
Zivilcourage Ebersberg
Zivilcourage Miesbach
Zivilcourage Rosenheim
Zivilcourage Starnberg

 


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