Pressemitteilung des Saarländischen Flüchtlingsrats, 06.05.2020
Der Saarländische Flüchtlingsrat e.V. hat bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken eine Strafanzeige Strafanzeige
„Das Ankerzentrum Lebach ist mit der Unterbringung von rund 1000 Geflüchteten eine Großveranstaltung. Die in der aktuellen Krise von allen eingeforderte Reduzierung sozialer Kontakte oder das Einhalten des notwendigen Sicherheitsabstandes sind dort nicht umsetzbar“, begründete Peter Nobert vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates die Strafanzeige. „Das ideologisch motivierte Festhalten am Lager Lebach gefährdet in existenzieller Weise die Gesundheit der dort untergebrachten Flüchtlinge.“
Aushang mit Hygienetipps im Lager: Angesichts der Umstände ein Witz
Das saarländische Innenministerium und das Landesverwaltungsamt als vollziehende Behörden haben die Verpflichtung, eine Unterbringung zu gewährleisten, die der saarländischen Verordnung zur Corona-Pandemie entspricht. Dies ist im Lager Lebach weder der Fall noch unter den dort herrschenden Bedingungen möglich.
„Darüber hinaus halten wir den Weiterbetrieb des Lagers Lebach in Zeiten von Corona für fahrlässige Körperverletzung“, so Peter Nobert abschließend. „Die restriktive Versorgungs- und Unterbringungssituation sowie die mangelhaften hygienischen Zustände können in Verbindung mit der Corona-Pandemie zu einer humanen Krise mitten im Saarland führen.“
Der Saarländische Flüchtlingsrat fordert deshalb eine zügige Unterbringung aller Geflüchteten in den Kommunen. Dort gibt es funktionierende ehrenamtliche und kommunale Strukturen der Solidarität und Hilfe.