Prozessbeobachtung zum Mord an Samuel Yeboah, 2. Prozess

Die Berichte der Prozessbeobachter:innen der Aktion 3.Welt Saar e.V.

Zum Hintergrund:

Angeklagt in diesem 2. Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz (4.Strafsenat) ist Peter St. wegen Beihilfe zu Mord an Samuel Yeboah sowie wegen Beihilfe zu versuchtem Mord in 20 Fällen. Samuel Yeboah aus Ghana war bei einem rassistischen Brandanschlag auf eine Asylunterkunft in Saarlouis am 19. September 1991 ums Leben gekommen. Damals wurden die Ermittlungen nach kurzer Zeit eingestellt, in der rechten Szene wurde kaum ermittelt. In den Baseballschlägerjahren der neunziger gab es im Saarland zwei Dutzend weitere rassistische Brand-, Mord- und Bombenanschläge, die nie aufgeklärt wurden.
Im 1. Prozess wurde im Oktober 2023 nach 48 Prozesstagen der Angeklagte Peter S. nach Jugendstrafrecht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der jetzige Angeklagte, Peter St., wurde im ersten Prozess von mehreren Zeugen und Zeuginnen – darunter ehemalige Gesinnungsgenossen - als Kopf der rechten Saarlouiser Skinheadszene geschildert.

Hier gibt es zur Chronik von 1991 bis heute zu dem rassistischen Brandanschlag und Mord an Samuel Yeboah

Hier geht es zu Teil 1 der Prozessbeobachtung des 1. Prozesses, 1. bis 36. Prozesstag

Hier geht es zu Teil 2 der Prozessbeobachtung des 1. Prozesses, 37. bis 48. Prozesstag

Zur Prozessbeobachtung hat die Aktion 3. Welt Saar ein zehnköpfiges Team zusammengestellt.


Kurzer Prozess

Mit Handyauswertung befasster Polizeiangestellter als einziger Zeuge

Update 30.03.2024

Prozessbeobachtung zum Mord an Samuel Yeboah, 2. Prozess, 6. Prozesstag (22.3.24):

Da zwei von drei eingeplanten Zeug:innen nicht erscheinen konnten, darunter der im Krankenhaus befindliche Skinhead-Szenezeuge André B., sagte lediglich der Polizeiangestellte Christian M. am sechsten Prozesstag aus. Er hatte die Fotos aus einem bis 22. November 2022 reichenden WhatsApp-Gruppen-Chat auf einem Smartphone des Angeklagten ausgewertet und dabei 16 strafrechtlich relevante Bilder gefunden und gesichert. Das Smartphone war bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt worden, die bei dem Angeklagten Peter St. im Rahmen der Wiederaufnahme der Ermittlungen im Mordfall Yeboah stattgefunden hatte.
Diese Bilder stellte der Zeuge vor, wobei sie über Monitoren im Gerichtssaal eingeblendet wurden. 15 davon habe der Angeklagte empfangen, eines versendet. Ein Problem sei gewesen, dass die Originalfotos nicht mehr auf dem Gerät vorhanden gewesen seien. Allerdings seien Miniaturen, Vorschaubilder, erhalten geblieben oder mittels Software wiederhergestellt worden. Der Nachteil dabei sei eine schlechte Auflösung der Fotos.
Dennoch wurde deutlich, dass es sich um Bilder mit NS-Bezug und NS-Verherrlichung handelte. Ein Foto zeigte auch den ermordeten Samuel Yeboah, entnommen aus einem Spiegel-Artikel.
Einige Beispiele:
- Mit Hakenkreuzen bemalte Ostereier und dem Gruß „Frohe Ostern, Kameraden!“
- Ein Foto machte sich über die Ermordung von sechs Millionen Juden lustig.
- Eines zeigte einen Schneemann als Hitler, mit Bärtchen und ausgestrecktem Arm.
- Eines zeigte Hitler als Koch, mit der Aufschrift „Gas aufdrehen“.
- Auf mehreren waren Hakenkreuzfahnen zu sehen.
- Das von Peter St. selbst verschickte Foto zeigte Hitler.
Verteidiger Stahl – im NSU-Prozess Verteidiger von Beate Zschäpe – fragte den Zeugen, ob denn das Vorhandensein der Miniaturbilder darauf hindeute, dass die Fotos aufgerufen und dann gelöscht worden seien oder ob es auch sein könne, dass die Originale gar nicht erst angesehen worden seien. Christian M. erklärte, dies könne nicht festgestellt werden. Stahl meinte, wenn der Angeklagte doch nur Empfänger der Fotos gewesen sei, sei dies kein Beweis für einen Besitzwillen bzw. dafür, dass er deren Aussage billige. Nach Aussage des Zeugen wurden insgesamt mehr als 206.000 Fotos gefunden. Stahl dazu: Bei dieser Menge seien 16 strafrechtlich relevante Fotos doch ein verschwindend geringer Prozentsatz.
Anmerkung: Eine seltsame Logik, die suggeriert, strafbare Inhalte würden durch ebenfalls vorhandene legale Inhalte im Geringsten an Relevanz verlieren.
Nebenklagevertreterin Pietrzyk wollte von dem Zeugen wissen, ob in den Text-Nachrichten des Chats auf die Bilder Bezug genommen worden sie. Der Zeuge verneinte dies hinsichtlich in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu diesen sich befindenden Chat-Texten, konnte aber nicht sagen, ob an anderer Stelle der Chat-Nachrichten darauf Bezug genommen worden sei.
Nachdem der Zeuge entlassen worden war, wurde noch ein Auszug aus dem Strafregister des Angeklagten verlesen. Bei diesem war während der oben erwähnten Hausdurchsuchung auch eine verbotene Waffe, ein Fallmesser, gefunden worden. Deshalb musste er eine Geldstrafe zahlen. Dies spielte eine Rolle bei dem Haftbefehl gegen Peter St., der aufgrund dieser Tatsache als gefährlich eingestuft wurde. Stahl meinte, die U-Haft sei unter falschen Voraussetzungen beantragt worden, da unterstellt worden sei, Peter St. habe die Waffe mit sich geführt, obwohl er diese doch nur zuhause aufbewahrt habe. Die Generalbundesanwaltschaft widersprach diesem Vorwurf Stahls.
Siehe auch Blogbeitrag von Vertreter:innen der Nebenklage:


Angeklagter aus U-Haft entlassen – Verfahren geht weiter

Bruder von Samuel Yeboah besucht Prozess

Update 15.03.2024

Prozessbeobachtung zum Mord an Samuel Yeboah, 2. Prozess, 4. Prozesstag (8.3.24):

Ermittlungsergebnisse bestätigen fortbestehende neonazistische Gesinnung des Angeklagten

Am vierten Prozesstag verkündete das OLG seinen Beschluss, den Angeklagten aus der U-Haft zu entlassen, wie es am vorangegangenen Prozesstag von der Verteidigung beantragt worden war. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr.

Zu Prozessbeginn stellte sich für das OLG die Frage, ob Thomas G., ein langjähriger Freund Samuel Yeboahs, der sich gemeinsam mit dessen Bruder unter den Besucher:innen befand, kurzfristig als nicht geladener Zeuge vernommen werden solle. Da aber von Seiten aller Verfahrensbeteiligten kein Bedarf gesehen wurde, konnte Thomas G. als Zuhörer weiterhin dem Prozess beiwohnen.

Als Nächstes widmete sich der Senat dem Antrag der Verteidigung und stimmte mit einer ausführlichen Begründung der beantragten Aufhebung der U-Haft zu. Nach Auffassung des OLG bestehe nach der Vernehmung des Hauptbelastungszeugen Heiko S., die am vorausgegangen Dienstag (5.3.24) stattfand, kein dringender Tatverdacht mehr gegen den 54-jährigen Peter St., weshalb dieser aus der U-Haft zu entlassen sei.

Laut Anklage soll Peter St. wenige Stunden vor dem damaligen Brandanschlag geäußert haben, dass "hier auch mal so was brennen oder passieren müsste" und dadurch den im ersten Prozess verurteilten Peter S. zur Tat angestiftet haben. Jedoch hatte der Zeuge Heiko S. jetzt erklärt, er könne sich an den genauen Wortlaut, den Peter St. wenige Stunden vor dem Brandanschlag im Beisein von Peter S. und ihm geäußert habe, nicht mehr genau erinnern. Daher habe er bereits bei den vorausgegangenen Anhörungen durch die ermittelnde Polizei das Wort "brennen" in den Verhörprotokollen durchgestrichen und dieses handschriftlich durch die Bezeichnung "passieren" ersetzt. Ausführlich zur Aussage von Heiko S. siehe Bericht vom dritten Prozesstag (5.3.24).

Das OLG hielt in seiner Begründung fest, dass laut Aussage des freien Pressefotografen Gerd F. der erste Brandsatz in Hoyerswerda am 18.9.91 um 20 Uhr geworfen wurde, also ungefähr zu dem Zeitpunkt, als sich Peter S, Peter St. und Heiko S. in Saarlouis im Bayrischen Hof einfanden. Gerd F. hatte den Wurf dieses Brandsatzes in einem Foto festgehalten, das am nächsten Tag in der BILD veröffentlicht wurde. Der freie Pressefotograf soll im laufenden Prozess auch noch als Zeuge vernommen werden.

Danach wurde der leitende Kriminalhauptkommissar Stefan H.vernommen, der bereits am zweiten Prozesstag (4.3.24) Frage und Antwort stand. Er sagte aus, dass es zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Ermittlungen keine Erkenntnisse über weitere in den tödlichen Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkunft verwickelte Personen aus der Saarlouiser Skinheadszene gegeben habe. Darüber hinaus berichtete er über den Speicherinhalt der drei konfiszierten Handys, die die Polizei bei der Durchsuchung der Wohnung von Peter St. vorfand. Neben umfangreicher NS-Propaganda und rassistischen sowie antisemitischen Bildern seien auch Whats-App-Chatverläufe gesichert worden, die belegten, dass bei Peter St. eine rechtsextreme Haltung bis heute fortbestehe. Unter den ausgewerteten Chatverläufen befanden sich u.a. Korrespondenzen mit Peter S., dem Hammerskin Frank M. sowie Markus M. aus der damaligen rechten Szene. Hinzu seien Erkenntnisse aus der TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) gekommen, denen zufolge Peter St. seiner rassistischen Ideologie treu geblieben sei. Zudem habe sich auf einem der Handys ein Bild befunden, auf dem der Angeklagte stolz vor einem Hakenkreuz posiere. Im Anschluss an die Zeugenbefragung ließen die beiden Strafverteidiger Stahl – im NSU-Prozess Anwalt von Beate Zschäpe - und Dr. Kienle in einer Erklärung verlauten, infolge der Aussage des Ermittlers sei weiterhin unklar, ab wann ihr Mandant Peter St. als Beschuldigter in den Fokus der Ermittler gerückt sei. Da die beiden Verteidiger sich darauf festlegten, ihr Mandant sei spätestens ab dem 28.1.21 als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren geführt worden, vertraten sie dem Gericht gegenüber in ihrer Erklärung die Auffassung, damit habe sich eine Belehrungspflicht ergeben, der Stefan H. nicht nachgekommen sei. Die ab diesem Zeitpunkt von ihm erlangten Erkenntnisse seien daher rechtlich nicht mehr für den laufenden Prozess verwertbar.

Im Anschluss verlas der Senat ein ärztliches Attest des eigentlich für heute vorgesehenen Zeugen André B., in dem bescheinigt wird, er sei infolge seiner Erkrankung zwar wieder eingeschränkt vernehmungsfähig, aber immer noch nicht reisefähig. Daher soll der Zeuge, der sich aktuell noch in stationärer Behandlung befindet, laut Aussage des Senats zu einem späteren Zeitpunkt - in etwa drei bis vier Wochen - erneut als Zeuge vorgeladen werden.

Als letzte Zeugin wurde an diesem Tag Anita S. vernommen, die zum Tatzeitpunkt die 17-Jährige Freundin von André B. war. Vom Brandanschlag habe sie damals aus dem Fernsehen erfahren, aber ansonsten könne sie sich aufgrund der langen Zeitspanne an keine Einzelheiten mehr erinnern. Auch der Vorhalt zuvor getätigter Aussagen löste bei Anita S. keine weiteren Erinnerungen aus, die im vorliegenden Prozess von Bedeutung sein könnten. Konfrontiert mit der Aussage, André B. habe damals nach dem tödlichen Brandanschlag die Losung ausgegeben, niemand aus der Skinhead-Clique solle bei der Polizei aussagen, gab sie an, vage Erinnerungen daran zu haben, dass diese Losung ursprünglich von Peter St. ausging, aber beschwören könne sie dies nicht. Zwar hätten sich die meisten ihres rechtsradikalen Freundeskreises über den tödlichen Brandanschlag gefreut, darunter auch Peter S., Heiko S. und Peter St., aber zugetraut habe sie Tat keinem ihrer Freunde.

Siehe auch Tagesschau vom 8.3.2024

und Saarbrücker Zeitung vom 8.3.2024

sowie Blogbeitrag von Vertreter:innen der Nebenklage


Hauptbelastungszeuge hat nach wie vor Angst vor dem Angeklagten

Verteidiger versucht, einen der Staatsschutzermittler als voreingenommenes Mitglied der linken Szene zu diskreditieren

Update 11.03.2024

Prozessbeobachtung zum Mord an Samuel Yeboah, 2. Prozess, 3. Prozesstag:
 

Entscheidender Streitpunkt: Hat Peter St. zum Brandanschlag oder „nur“ zu Randale angestiftet?

Am dritten Prozesstag (5.3.24), stand die Vernehmung des Hauptbelastungszeugen, des Szeneaussteigers Heiko S., an. Dieser war mit Rechtsanwalt Adam als Zeugenbeistand erschienen. Da gegen ihn als möglichen Mittäter ermittelt wird, stand ihm ein Aussageverweigerungsrecht zu. Aber er zeigte sich aussagebereit.

Die Saarlouiser Skinheadgruppe, so Heiko S., habe 1991 aus etwa zehn Leuten bestanden. Er nannte dabei auch die Namen. Nach seiner Erinnerung habe bei dem Treffen von ihm, Peter S. und Peter St. in der Brandnacht im Bayrischen Hof Peter St. gesagt: „Hier müsste auch mal so was passieren.“ Dies habe sich auf die zeitgleichen pogromartigen Ausschreitungen in Hoyerswerda bezogen. Peter S. Habe ihn am Morgen nach dem Saarlouiser Brandanschlag angerufen und informiert. Heimbewohner hätten draußen auf Matratzen gesessen, habe S. erzählt. Sie hätten sich dann in der Stadt getroffen. Während er, Heiko S. und Peter St. Angst vor der Polizei gehabt hätten, habe Peter S. gegrinst. Er habe S. daraufhin gefragt, ob er die Tat begangen habe. „Seid ihr bescheuert!“ habe der daraufhin ausgerufen. Damals habe er S. die Tat nicht zugetraut, denn der sei nur ein Kleinkrimineller gewesen. - Später im Verlauf der Vernehmung konkretisierte er dies: Er habe gedacht, jemand, der Einbrüche mache, habe nicht die Eier, eine solche Tat wie den Brandanschlag zu begehen. - Peter St. sei gewaltbereit gewesen, immer wieder an Schlägereien beteiligt. Ihm falle nicht ein, ob St. 1991 auch Leute zu Gewalttaten angestachelt habe. Peter St. und Peter S. seien „ein Kopf und ein Arsch“ gewesen.

Bei dem Treffen im Bayrischen Hof seien sie definitiv nur zu dritt gewesen. Szenemitglied Markus M. sei, anders als manche Zeugen ausgesagt hätten, nicht dabei gewesen. Beim Nachhauseweg an diesem Abend habe sich S. zuerst von ihnen getrennt. Er habe mit St. in derselben Straße gewohnt und sei dann die letzten Meter alleine gegangen.

Bei dem Spruch von St. in der Kneipe „Hier müsste auch mal so was passieren“ habe er das „hier“ auf die Flüchtlingsunterkunft bezogen und die Aussage so verstanden, dass sie mal mit der Gruppe reingehen, Randale machen und den Bewohnern Angst machen und zum Beispiel Scheiben einwerfen sollten. Er und Peter S. hätten dem Spruch zugestimmt.

Ob Peter St. das Wort „brennen“ benutzt, also wörtlich „Hier müsste auch mal was brennen“ gesagt habe, dessen sei er sich nicht sicher. Auf die Frage des Berichterstatters Dr. Keppel, warum er sich diesen Spruch gemerkt habe, obwohl er sich an sonst kaum etwas aus dieser Nacht erinnere, antwortete er, dieser Spruch habe sich ihm halt eingeprägt. Die Ausschreitungen in Hoyerswerda habe er als damals aktuell in Erinnerung. Sie hätten gewusst, dass Schwarze und Albaner in der Saarlouiser Flüchtlingsunterkunft wohnten. Die Stimmung im Osten sei aufgeheizt gewesen, und durch diese Pogromstimmung hätten sie sich angeregt gefühlt.

Er habe Angst vor dem Angeklagten. Er nehme Medikamente gegen Depressionen und Angstzustände. Deshalb sei er an diesem Prozesstag gelassener als normalerweise. Vor sechs Jahren habe er im Koma gelegen, nachdem er infolge einer Grippe eine Lungenentzündung und dann eine Sepsis bekommen habe.

Verlassen habe er die Szene 1994, da sein Interesse an „unpolitischer Oi-Musik“ (O-Ton Zeuge) gewachsen sei. Außerdem habe es immer wieder „Palaver“ mit Peter St. gegeben. Er habe ein freier Mensch sein wollen. Auch deshalb sei er ausgestiegen. Von dem Angeklagten habe er nach seinem Ausstieg „Saarlouis-Verbot“ bekommen. Dieser und Peter S. hätten versucht, ihn zusammenzuschlagen. Er halte ihn immer noch für gefährlich, aber er lasse sich nicht beeinflussen. Er habe weiterhin Angst, zusammengeschlagen zu werden. Peter S. sei damals „zartbesaitet“ und eher nicht der Schläger „Mann gegen Mann“ gewesen. Bei Gruppenschlägereien sei S. aber dabei gewesen.

Auf Frage von Dr. Merz, dem Vertreter der GBA, erklärte er, am Tag nach dem Brand sei er besorgt gewesen, weil sie Teil der rechten Szene gewesen seien und am Abend vorher über die Angriffe gesprochen hätten.

Verteidiger Stahl, der im NSU-Prozess Anwalt von Beate Zschäpe war, fragte, ob der Ermittler S. schwarz lackierte Fingernägel habe. Nein, die habe er bei den Verhören nicht gehabt, entgegnete Heiko S. Diese abwegige Frage erläuterte Stahl nach dem Prozesstag in einem Interview mit Medienvertretern: Dem Vernehmen nach sei der Beamte Träger von Gesichtsschmuck aus Blech und lackiere sich die Fingernägel. „Ich kann das vor allen Dingen einer linken engagierten Szene zuordnen“, so Stahl im Mediengespräch. Es sollte also suggeriert werden, der Staatsschutzbeamte S. sei bei den Ermittlungen wegen einer unterstellten linken Gesinnung voreingenommen.

Den vernehmenden Beamten wirft Stahl vor, sie hätten eine „Ermittlungshypothese in den Zeugen hineingefragt“ und spricht in diesem Zusammenhang von „verbotenen Vernehmungsmethoden.“

Als es dann während des Prozesses eine kurze Unterbrechung gab, meinte Stahl, jetzt sei er aus dem Konzept gekommen. Kommentar des Zeugenbeistands Adam: „Das ging aber schnell.“

Verteidiger Dr. Kienle hakte nach wegen der Aussage von Heiko S., er habe einige Zeit im Koma gelegen. Wie lange, wollte er wissen, und ob er neurologisch untersucht worden sei. Zwölf Tage seien das gewesen, so Heiko S.; insgesamt habe er 30 Tage im Krankenhaus gelegen. Er sei nicht beim Neurologen gewesen bisher und habe Physiotherapie bekommen.

Anmerkung: Hier wollte Kienle offenbar suggerieren, der Zeuge habe Gedächtnisprobleme aufgrund einer von ihm vermuteten Hirnschädigung infolge des Komas.

Die Depressionen seien, so der Zeuge, bei ihm durch die Beschuldigungen gegen ihn und den Prozess ausgelöst worden. Zur Erinnerung: Der im ersten Prozess verurteilte Peter S. hatte ihn beschuldigt, den Brand gelegt zu haben.

Seit Wiederaufnahme der Ermittlungen sei er, so Heiko S., dem Peter S. und dem Peter St. nur zufällig und sporadisch begegnet. Bei einer Begegnung mit St. im Drogeriemarkt Rossmann habe dieser ihm die Hand geschüttelt.

Der Zeuge erklärte in seiner Aussage wiederholt, er sei sich nicht sicher, ob Peter St. das Wort „brennen“ gebraucht oder ob er „passieren“ gesagt habe. Deshalb habe er in Vernehmungsprotokollen, in denen von „brennen“ die Rede war, dieses Wort handschriftlich durchgestrichen und durch „passieren“ ersetzt. Eines dieser Protokoll mit der entsprechenden Stelle wurde über Monitor eingeblendet. Allerdings war in einem Protokoll „brennen“ nicht korrigiert worden. Dort hieß es aber, Peter St. habe das „sinngemäß“ gesagt. Vor Gericht erklärte Heiko S., wäre ihm dies aufgefallen, hätte er auch in diesem Protokoll „brennen“ durchgestrichen.

Oberstaatsanwalt Dr. Merz stellte klar, Heiko S. habe in der Vernehmung an diesem Prozesstag dasselbe gesagt wie vorher auch schon. Denn auch vorher sei offen gewesen, ob Peter St. laut Aussage des Zeugen „brennen“ oder „passieren“ gesagt habe. Es gebe keinen Anlass, von dem dringenden Tatverdacht abzusehen. Nebenklageanwalt Hoffmann ergänzte, man könne nicht erwarten, dass der Fall an diesem Prozesstag geklärt werde. Und wo im Protokoll stehe, er habe „sinngemäß“ von „brennen“ gesprochen, habe Heiko S. das eben nicht gestrichen. Wenn er jetzt diese Aussage relativiere, müsse man bedenken, dass er sich selbst belasten könne, wenn er von „brennen“ spreche. Verteidiger Stahl meinte, alles sei zwar vorher schon gesagt worden, aber ihm sei es darauf angekommen, Heiko S. persönlich kennenzulernen und bei seiner Aussage zu erleben. Laut diesem habe sein Mandant nicht „brennen“ gesagt, betonte er, weshalb kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Er beantrage deshalb die Entlassung seines Mandanten aus der Untersuchungshaft.

Die Entscheidung darüber, so der Vorsitzende Richter Dr. Leitges, treffe das Gericht außerhalb der Hauptverhandlung.

Update 8.3.24: Das Gericht hat den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben, so dass dieser aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Näheres folgt in unserem Bericht zum vierten Prozesstag.

Siehe auch Saarländischer Rundfunk vom 05.03.2024

und Neues Deutschland vom 05.03.2024

und Saarbrücker Zeitung vom 05.03.2024

sowie Blogbeitrag von Vertreter:innen der Nebenklage

 


Verteidigung scheitert beim Versuch, Zeugenvernehmung mit juristischen Winkelzügen zu verhindern

Aussagen des jetzt Angeklagten bei der Polizei zeigen laut Ermittler Pogromstimmung in der Saalouiser Skinheadszene

Update 7.3.2024
Prozessbeobachtung zum Mord an Samuel Yeboah:, 2. Prozess, 2.Prozesstag

An diesem Prozesstag (4.3.24) wurde der erste Zeuge des Prozesses vernommen, Kriminalhauptkommissar (KHK) Stefan H. vom polizeilichen Staatsschutz, der den jetzt Angeklagten Peter St. dreimal als Zeugen verhört hatte bei den Ermittlungen gegen den im ersten Yeboah-Prozess verurteilten Peter S.. Die Vernehmung des Polizisten konnte allerdings erst mit Verzögerung beginnen. Die Verteidigung vertrat die Auffassung, dieser dürfe als Zeuge gar nicht zugelassen werden, denn seine Verhöre seien rechtswidrig gewesen. In Wirklichkeit sei Peter St. nämlich nicht nur als Zeuge, sondern auch als Beschuldigter befragt worden, denn von Beginn an hätten die Ermittler ihn als Mittäter in Verdacht gehabt. Deshalb sei es erforderlich gewesen, ihn vor den Verhören über sein Aussageverweigerungsrecht und über sein Recht auf anwaltlichen Beistand zu belehren. Beides sei aber unterblieben.

Der Vertreter der Generalbundesanwaltschaft widersprach dem: Die Fragen an Peter St. hätten nichts mit einer Beschuldigung zu tun gehabt, und diese Fragen seien allen Zeug:innen gestellt worden. Die Ermittlungsrichterin habe dies ebenso gesehen. Das Gericht schloss sich dem an und entschied, die Vernehmung Stefan H.s sei rechtens. So konnte diese dann beginnen.

Peter St. sei, so Stefan H., der erste Zeuge gewesen, der zwecks Auslotung der Struktur der Saarlouiser Naziszene befragt worden sei. Man habe ihn als Auskunftsperson befragt, wobei davon ausgegangen worden sei, dass es mehrere Täter gebe. Er habe sich als jemand gegeben, der heute ein ganz normales Leben führe und bei der Aufklärung der Tat mitwirken wolle. Er habe überlegt geantwortet und sich die Vernehmungsprotokolle intensiv durchgelesen. Der Angeklagte sei mehrfach in Haft gewesen, wegen Körperverletzungsdelikten und Alkohol am Steuer. Seit Mitte der 1980er sei er, so Peter St., in der Skinheadszene aktiv gewesen, habe diese in den 1990ern politisch vorangebracht und sei der Chef der Kameradschaft Saarlautern gewesen. Diese habe er 2006 verlassen. Peter S. sei sein Freund gewesen. Sie seien davon ausgegangen, dass keiner aus der Saarlouiser Szene die Tat begangen habe. Nach dem Anschlag hätten sie Präsenz und Stärke zeigen wollen und seien anlässlich einer linken Demonstration nach dem Anschlag den Demonstrierenden offen gegenübergetreten und von diesen gejagt worden.

Peter St. habe behauptet, er habe wenig Erinnerung an die Zusammenkunft mit Peter S. und Heiko S. am Abend vor dem Anschlag im Bayrischen Hof. Er könne sich nicht erinnern, gesagt zu haben "Hier muss auch mal was brennen." Aber er könne dies auch nicht ausschließen. Die Anschläge im Osten seien Thema in der Saarlouiser Szene gewesen. Es seien Sprüche gefallen wie "Scheiß Asylantenheime! Die wollen wir nicht! Die müsste man abbrennen!" Solche Stammtischparolen seien nicht nur aus der Skinheadszene gekommen, sondern auch von normalen Saarlouiser Kneipengästen. Es habe eine Pogromstimmung geherrscht, allgemein wie auch konkret am Abend vor der Tat.

Peter St. habe, so der Ermittler, immer nur ausgesagt, was die Polizei eh schon wusste. Er sei, so sein Selbstbild, "kein Scheiß-Verräter". Aussagen bei der Polizei seien in der Szene verpönt gewesen. Peter St. habe gesagt, Peter S. sei nach der Tat nicht verändert gewesen. Dies habe er aus sich heraus gesagt, es sei eine der wenigen Aussagen gewesen, die er ungefragt gemacht habe. Absprachen hätten sie nach Wiederaufnahme der Ermittlungen nicht getroffen, denn da sie nichts gewusst hätten, habe es dafür keinen Grund gegeben.

Stefan H. betonte, Peter St. sei in den Vernehmungen als Zeuge behandelt worden. Die Aussage des Zeugen Heiko S., nach der Peter St. gesagt haben soll "Hier muss auch mal was brennen" sei ihm einfach deshalb vorgehalten worden, weil es im Verfahrensverlauf eine entscheidende Aussage gewesen sei. Zu den Vernehmungsprotokollen erklärte er, diese seien teilweise wörtliche Mitschnitte und teilweise Zusammenfassungen wichtiger Aussagen. Die Zusammenfassungen seien dem Zeugen zwecks Bestätigung der Richtigkeit vorgelegt worden.

Siehe auch Saarbrücker Zeitung vom 04.03.2024

und Trierischer Volksfreund vom 04.03.2024

sowie Blogbeitrag von Vertreter:innen der Nebenklage

Am 4. Prozesstag (8.3.24), wird die Vernehmung des Ermittlers Stefan H. fortgesetzt.


Zweiter Yeboah-Prozess gestartet – die Claims sind abgesteckt

Update 01.03.2024
Prozessbeobachtung zum Mord an Samuel Yeboah, 1. Prozesstag:

Die Eröffnung des zweiten Yeboah-Mordprozesses am 27.2.24 ging schnell über die Bühne:
Der Vertreter der Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof (GBA) Karlsruhe, Dr. Malte Merz, verlas einen Auszug aus der Anklageschrift: Angeklagt ist der 54 jährige Peter St.. Ihm wirft die GBA Beihilfe zu Mord und Beihilfe zu versuchtem zwanzigfachem Mord vor. Merz stellt fest, dass Peter St. eine tonangebende Stellung in der Saarlouiser Szene hatte und man ihn als Anführer betrachten kann. Sein Motiv: Hass gegen Ausländer. Die GBA spricht von einer damals bei ihm vorhandenen gefestigten nationalsozialistischen Ideologie sowie von Rassismus und Antisemitismus.

Die GBA möchte eine Verurteilung wegen Beihilfe zu Mord erreichen. Die Verteidigung - Rechtsanwalt Wolfgang Stahl, der bereits einer der Verteidiger von Beate Zschäpe im NSU-Prozess war, und sein Kollege Dr. Welf Kienle - plädieren auf Freispruch. Sie wollen grundsätzlich nur die eine Tat in der Nacht vom 18. auf  den 19. September 1991 bewerten und lehnen jeden Bezug sowohl zu den politisch-ideologischen Positionen des Angeklagten wie auch zur sich damals hochschaukelnden Pogromstimmung in (Ost-) Deutschland ab, die sich gegen Fremde – oft, aber nicht nur Migrant:innen - richtete.
Zentral wird dann im weiteren Verhandlungsverlauf die Aussage des Zeugen Heiko S. aus der polizeilichen Vernehmung vom Oktober 2020 sein, wonach Peter St. in der dreiköpfigen Kneipen-Zusammenkunft in der Nacht vor dem Brand – bestehend aus ihm selbst, dem im ersten Prozess verurteilten Peter S. und dem späteren Aussteiger Heiko S.- gesagt haben soll, es müsse in Saarlouis auch mal brennen wie in Ostdeutschland.

Die vier Nebenklageanwält:innen vertreten die Interessen der anderen Opfer der Saarlouiser Brandnacht, die aufgrund des Brandes und der erlittenen Todesangst traumatisiert sind. Ex-Zschäpe-Anwalt Stahl möchte den politischen Kontext ausklammern, wohingegen die GBA die Tat der Saarlouiser Brand- und Mordnacht ausdrücklich in einen politischen Gesamtkontext stellt.

Immerhin: Auch im zweiten Yeboah-Mordprozess wird das Gericht der Würde der Opfer gerecht und „gestattet“ dieser Seite vier Nebenklageanwält:innen.

Ein Hinweis in eigener Sache:
Wir haben uns für eine politische Prozessbeobachtung entschieden, die Partei für die Opfer ergreift. Diese Prozessbeobachtung muss der Versuchung widerstehen, den Angeklagten durch die schnell aufgesetzte Brille der Psychologisierung zu betrachten. Das psychologisierende Raster ist um so verlockender, als sich damit aus jedem (Nicht-) Augenaufschlag des Angeklagten und jeder seiner (Nicht-) Handbewegungen eine Geschichte basteln lässt, die dem eigenen Bedürfnis nach prickelnder Unterhaltung entgegen kommt und gleichzeitig den eigenen Unwillen, einen Begriff des Politischen zu entwickeln, übertüncht. Das Ergebnis wären viele kleine belanglose Detailgeschichten, die nichts zur Bewertung und Einordnung der Ereignisse beitragen, wohl aber dem eigenen Bedürfnis nach Tratsch & Klatsch entsprechen. Wie so oft im Leben, muss man sich entscheiden.

Siehe auch
Saarländischer Rundfunk vom 27.02.2024
Tagesschau vom 27.02.2024
Saarbrücker Zeitung (Bilderserie) vom 27.02.2024
Blog von drei Anwält:innen der Nebenklage

Die Prozesstermine sind öffentlich und können besucht werden.


Zweiter Prozess wegen Mord an Samuel Yeboah beginnt am 27. Februar 2024 vor dem OLG Koblenz

Anführer der Saarlouiser Nazi-Szene vor Gericht

Politisch sitzt auch das saarländische Staatsversagen auf der Anklagebank
Pressemitteilung der Aktion 3. Welt Saar e.V. vom 24.Februar 2024

„Die Phantasien zur ‚Remigration‘ des Potsdamer Geheimtreffens im Dezember hatten auch im Saarland ihre politischen Vorläufer. Deswegen begrüßen wir den zweiten Prozess wegen der Ermordung des Flüchtlings Samuel Yeboah und werden den Prozess beobachten. Dazu haben wir ein zehnköpfiges Team zusammengestellt, das abwechselnd an allen Prozesstagen vor Ort sein wird und veröffentlichen unsere Ergebnisse.“ So kommentiert Hans Wolf von der Aktion 3.Welt Saar den Prozessbeginn am 27. Februar vor dem 4. Strafsenat des OLG Koblenz gegen Peter St. Ihm wird Beihilfe zu Mord und Beihilfe zu versuchtem Mord zur Last gelegt. Es geht dabei um den Brandanschlag vom 19.9.1991 auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis, in dessen Folge Samuel Yeboah aus Ghana starb.

Im ersten Prozess wurde im Oktober 2023 nach 48 Prozesstagen der Angeklagte Peter S. nach Jugendstrafrecht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der jetzige Angeklagte, Peter St., wurde im ersten Prozess von mehreren Zeugen und Zeuginnen – darunter ehemalige Gesinnungsgenossen - als Kopf der rechten Saarlouiser Skinheadszene geschildert. Sein Anwalt, Wolfgang Stahl, war einer der drei Anwälte im Prozess gegen Beate Zschäpe. Zentral sind in diesem Prozess die Aussagen eines Aussteigers aus der Naziszene, der bereits im ersten Verfahren umfangreich ausgesagt hat.

„Politisch sitzt bei diesem Prozess auch das saarländische Staatsversagen auf der Anklagebank. 30 Jahre lang haben staatliche Stellen im Saarland – Polizei, Justiz, Parteien – den rassistischen Charakter des Mordes an Samuel Yeboah geleugnet und die Existenz einer Naziszene bagatellisiert“, so Hans Wolf. Dazu gehören noch zwei Dutzend weitere rassistische Brand-, Bomben- und Mordanschläge im Saarland, die nie aufgeklärt wurden. Nur durch das Engagement zivilgesellschaftlicher Organisationen wie der Aktion 3.Welt Saar, der Antifa Saar und dem Saarländischen Flüchtlingsrat, die 30 Jahre lang der offiziellen Version widersprachen, geriet der Mord an Samuel Yeboah nicht in Vergessenheit. Daraufhin meldete sich 2019 eine Zeugin, und es wird seit 2020 zum ersten Mal seriös durch die Polizei ermittelt.

„In der Zwischenzeit wurden zwei weitere unserer Forderungen erfüllt und der saarländische Landtag setzte einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein und beschloss einen Entschädigungsfonds für Opfer rassistischer Gewalt. Was noch fehlt, ist die Freigabe der Akten der Polizei und des Verfassungsschutzes aus der Zeit der Saarlouiser Baseballschlägerjahre“, so Wolf.

Hintergrund:
Bewertung, Berichte, Medienberichte und Chronik des ersten Yeboah-Prozesses.

Pressemitteilung des OLG Koblenz: t1p.de/76qga

 

 


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